Bislang war alles ganz einfach: Wer als Autofahrer im Ausland mal zu schnell fuhr oder eine rote Ampel ignorierte, blieb oft unbehelligt. Wurde der Raser nicht gleich am Straßenrand von Beamten abkassiert, blieb der Strafzettel meist im Bürokratiedschungel stecken. EU zieht das Netz enger Jetzt zieht die EU das Netz enger. Nicht nur die Vollstreckung wird europaweit geregelt, sondern bald auch die Suche nach dem Verkehrssünder. Eine europaweite Datenbank soll es der Polizei aus EU-Ländern künftig leichter machen, den Namen und die Adresse des Fahrzeughalters herauszufinden und ihm den Bußgeldbescheid per Post zuzuschicken. Das hat das Europaparlament am Mittwoch in Straßburg beschlossen. Genutzt wird die Datenbank Eucaris, in der Fahrzeug- und Führerscheinregister gespeichert sind.Acht Delikte sollen geahndet werden, darunter zu schnelles Fahren, Alkohol oder Handy am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel, fehlender Sicherheitsgurt oder Helm – nicht aber Falschparken. Die Richtlinie soll spätestens 2013 in Kraft treten.Irland, Großbritannien und Dänemark sagen Nein Allerdings kann sich der Autofahrer über Lücken freuen: Drei Staaten – Irland, Großbritannien und Dänemark – wollen die Richtlinie nicht umsetzen. Zudem haben die EU-Regierungen Mahnverfahren für Zahlungssäumige weitgehend gestrichen.Es gelten die Vorschriften des Landes Die Strafhöhe entspricht den Vorschriften des Landes, in dem die Verkehrsverstöße begangen wurden. Die neue EU-Regelung hier noch einmal kurz zusammengefasst: DATENEU-Staaten werden künftig Informationen über Fahrzeughalter aus anderen Ländern austauschen, um ihnen das Strafmandat zuschicken zu können. Dazu gehören der Name, das Geburtsdatum und die Adresse des Halters. Genutzt wird die Datenbank Eucaris, in der Fahrzeug- und Führerscheinregister gespeichert sind.STRAFENEs geht nur um Geldbußen, nicht aber um Strafpunkte wie in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei. Solche Punkte gelten immer nur national.DELIKTEGeahndet werden sollen acht Verstöße: Zu schnell gefahren, Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, Sicherheitsgurt vergessen, rote Ampel „überfahren“, das Nichttragen eines Sicherheitshelms, Fahren auf verbotenen Fahrstreifen (zum Beispiel Bus- oder Notfall-Spur), Benutzung eines Handys am Steuer.UMSETZUNGDie Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der EU-Richtlinie, so dass sie frühestens 2013 in Kraft treten dürfte.