Ein „Sachwalter“ hilft Menschen, die durch Krankheit, Behinderung, Sucht, Schlaganfall, Alzheimer, Koma oder fortgeschrittenes Alter in ihrer Selbständigkeit zur Gänze oder in Teilen eingeschränkt sind. „Vor einigen Jahren ist unser Vater an Demenz erkrankt. Die Krankheit hat nach und nach dazu geführt, dass er vieles vergisst und außerdem nicht mehr dazu in der Lage ist, mit Geld umzugehen. Er hebt etwa Geld vom Bankkonto ab, ohne dass dies nötig ist. Wenn wir ihn später fragen, wofür er das Geld ausgegeben hat, kann er es uns nicht sagen. Er weiß es einfach nichtmehr. Wir Kinder machen uns natürlich Sorgen, dass irgendwann jemand dies zum Nachteil unseres Vaters ausnützen könnte“, erzählt eine Betroffene.Werner Teutsch, Präsident des neuen Vereins für Sachwalterschaft, betont: „Eine Möglichkeit, solchen Schwierigkeiten vorzubeugen, ist die Bestellung eines Sachwalters für den Vater.“ „Diese Möglichkeit gibt es in unserer Rechtsordnung erst seit wenigen Jahren. Die Figur des Sachwalters ist eine rechtliche Hilfestellung für Menschen, die zum Beispiel durch Krankheit, Behinderung, Sucht, Drogenabhängigkeit, Schlaganfall, Alzheimer, Koma oder fortgeschrittenes Alter in ihrer Selbständigkeit zur Gänze oder in Teilen eingeschränkt sind“, erklärt Teutsch.Wenn Menschen etwa Probleme im Umgang mit Geld haben, es nicht mehr schaffen, sich angemessen um die Verwaltung des eigenen Vermögens zu kümmern oder sonstige Unterstützung benötigen, steht ihm ein Sachwalter bei. „Vorher bestand in solchen Fällen lediglich die Möglichkeiten der vollständigen oder teilweisen Entmündigung“, so Teutsch.Entstanden ist der Verein, um eine Anlaufstelle zu schaffen, die Sachwalter unterstützt, berät und ausbildet, aber auch, um als Verein selbst Sachwalterschaften zu übernehmen – denn oft ist es für das Gericht schwierig, geeignete Personen zu finden.„Der Sachwalter wird vom Gericht bestimmt und hat die Aufgabe, die betroffene Person zu unterstützen und ihre Interessen zu wahren, ohne dass diese dabei ihre Mündigkeit und Selbstverantwortung vollständig verliert. So viel Hilfe wie notwendig – so viel Eigenverantwortung wie möglich. Das ist das Credo der Sachwalterschaft“, ergänzt Roberta Rigamonti, Geschäftsführerin des Vereins.Eine Ausbildung ist Voraussetzung für die Eintragung ins Landesverzeichnis der Sachwalter, das beim Landesamt für Menschen mit Behinderungen geführt wird. Durch die Ernennung entstehen für den Sachwalter eine Reihe von Pflichten - der Verein will professionelle Hilfe anbieten. Deshalb wurde in Bozen im Dezember 2010 der „Verein für Sachwalterschaft“ gegründet, der nach einer langen Vorbereitungsphase operativ tätig wird.