Freitag, 30. September 2022
Verordnung: Maskenpflicht in sozio-sanitären Einrichtungen bleibt
In sozio-sanitären Einrichtungen ist weiterhin eine Maske zu tragen, in öffentlichen Verkehrsmitteln dagegen nicht mehr. Dies bestätigt die von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 20.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, ausgenommen. - Foto: © sabes