Freitag, 30. September 2022

Verordnung: Maskenpflicht in sozio-sanitären Einrichtungen bleibt

In sozio-sanitären Einrichtungen ist weiterhin eine Maske zu tragen, in öffentlichen Verkehrsmitteln dagegen nicht mehr. Dies bestätigt die von Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnete Verordnung Nr. 20.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, ausgenommen. - Foto: © sabes









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