Grund für diese Maßnahme sind die steigenden Zahlen an positiven Corona-Patienten in Kroatien, Griechenland, Malta und Spanien. Um ein Ausbreiten auf dem italienischen Staatsgebiet einzudämmen, gelten nun einige Verpflichtungen, wie der Südtiroler Sanitätsbetrieb in einer Aussendung mitteilt.<BR /><BR />Bei Eintritt in das italienische Staatsgebiet und nach einem Aufenthalt in einem der genannten Staaten innerhalb der vorangegangenen 14 Tage, besteht die Verpflichtung, einen negativen Molekular- oder Antigen-Test mittels Abstrich vorzuweisen. <BR /><BR />Dieser darf nicht älter sein als 72 Stunden. Dieser Test kann auch direkt am Flug- oder Seehafen bzw. Grenzübergang durchgeführt werden, so die Mitteilung des Sanitätsbetriebs.<BR /><BR />Sollte dies nicht möglich sein, kann der Abstrich bei privaten Institutionen oder im Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgenommen werden. <BR /><BR />In jedem Fall muss der Reisende sich innerhalb von 48 Stunden beim lokalen Departement für Prävention des zuständigen Sanitätsbetriebes melden, in Südtirol unter der E-Mail-Adresse <a href="mailto:coronavirus@sabes.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">coronavirus@sabes.it </a>. <BR /><BR />Ebenso kann von 8 bis 20 Uhr die Telefonnummer 0471/435700 angerufen werden. Es muss neben dem Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer auch das Einreisedatum und der Staat, aus welchem die Einreise erfolgt, angegeben werden. <BR /><BR />Der Sanitätsbetrieb unterstreicht: „Die Durchführung des Tests ist für Rückkehrer ab 13. August verpflichtend! “<BR /><BR />Während der Zeit des Wartens auf diesen Abstrich werden die Personen in Isolation in der eigenen Wohnung bzw. an einem definierten Wohnort versetzt. <BR /><BR />Auch ohne Symptome besteht die Verpflichtung, sich sofort nach Eintritt in das italienische Staatsgebiet beim lokal zuständigen Departement für Prävention zu melden.<BR /><BR />Weiters wurde der Staat Kolumbien ab Donnerstag zu den Ländern mit Einreise- bzw. Transitverbot hinzugefügt. <BR />