Wer auf der Piste keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss 100 bis 150 Euro Strafe zahlen, zudem sieht das Gesetzesdekret den Entzug des Skipasses vor.<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="720596_image" /></div> <BR /> „Die wichtigste Versicherung im Leben ist eine Familienhaftpflichtversicherung“, sagt Stefanie Unterweger, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Im Zusammenhang mit der Pflicht, eine solche fürs Skifahren vorweisen zu können, rät sie demnach allen, eine Jahrespolizze abzuschließen.<BR /><BR />Damit sind alle, die auf dem Familienbogen angeführt sind, inklusive der Haustiere, ein Jahr lang und in der Regel weltweit für Schäden an Dritten abgesichert. „Wir raten zum Abschluss einer Versicherung, die eine Schadenssumme von 1,5 Millionen Euro abdeckt. Im Durchschnitt kostet eine Familienhaftpflichtversicherung auf dem italienischen Markt 60 bis 150 Euro“, sagt Unterweger. <BR /><BR /><b>Jahrespolizze ist günstiger</b><BR /><BR />Eine Investition, die sich schon lohnt, wenn man nur einmal auf den Pisten von den Behörden kontrolliert wird: Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, muss 100 bis 150 Euro Strafe zahlen, zudem sieht das Gesetzesdekret den Entzug des Skipasses vor. Natürlich reicht auch eine Haftpflichtversicherung, die man beim Kauf des Tagesskipasses abschließt – „allerdings verdienen daran die Versicherungsgesellschaften. Für den Verbraucher ist eine Jahrespolizze, die alle Schäden abdeckt, auf alle Fälle sinnvoller und günstiger“, sagt Unterweger. <BR /><BR />Jeder Wintersportler – die Pflicht zur Versicherung gilt für alle, die mit verschiedensten Geräten die Pisten benutzen – sollte abchecken, ob er schon eine Haftpflichtversicherung hat. „Vor 10 Jahren war es noch bei vielen Banken in Mode, beim Abschluss eines Kontokorrentvertrags eine Haftpflichtversicherung dazuzuschenken. Vielleicht hat der eine oder andere so eine – aber man sollte auf jeden Fall die Haftungssumme überprüfen. 1,5 Millionen Euro sollten es sein“, sagt die Versicherungsexpertin. <BR /><BR /><embed id="dtext86-52179622_quote" /><BR /><BR />Im Falle eines Unfalls mit Verletzten ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung in dieser Größenordnung auf jeden Fall sinnvoll. „Muss jemand für bleibende Schäden eines anderen aufkommen, wird er wohl ein Leben lang dafür einen Teil des Gehalts zahlen müssen oder sogar Eigentum verkaufen“, sagt Stefanie Unterweger. <BR /><BR />Nicht in jedem Fall enden Skiunfälle vor Gericht, oft einigen sich die Parteien auch außergerichtlich – dennoch: Die Schadenersatzsummen für Personen, die voll im Erwerbsleben stehen und nach dem Unfall eine Invalidität davon tragen, sind kaum für eine Einzelperson zu stemmen. Die Gerichte haben für die Festlegung der Schadenersatzsummen eigene Tabellen – jene von Mailand und jene von Venedig kommen am Bozner Landesgericht dafür zur Anwendung. <BR /><BR /><b>Ohne Alkohol, mit Helm</b><BR /><BR />Neben der Haftpflichtversicherung traten am Wochenende weitere Regeln für die Benutzung von Skipisten in Kraft. Das Gesetzesdekret 40/2021 sieht vor, dass man nicht alkoholisiert auf den Pisten unterwegs sein darf – darauf stehen Strafen von 250 bis 1000 Euro. Auch die Helmpflicht für alle Minderjährigen, die mit Wintersportgeräten auf den Pisten unterwegs sind, wird eingeführt. Zuwiderhandelnde werden mit Strafen von 100 bis 150 Euro belegt. <BR /><BR />All diese Pflichten werden von den Ordnungshütern kontrolliert, nicht von den Pistenbetreibern. Pisten- bzw. Liftbetreiber haben die Aufgabe, die Einhaltung der Coronaregeln zu überwachen, vor allem das Tragen von FFP-2-Masken in schließbaren Aufstiegsanlagen wie Seilbahnen oder Kabinenbahnen. <BR /><BR />