Freitag, 4. September 2020

Verspätete Absage vorgemerkter Visiten: Verwaltungsstrafe wieder in Kraft

Aufgrund der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen waren die Verwaltungsstrafen für verspätete Absagen ausgesetzt worden. Mit 1. September 2020 ist diese Aussetzung wieder aufgehoben. Für alle vorgemerkten Visiten mit Datum nach 1. September 2020 stellt der Sanitätsbetrieb bei einer verspäteten oder unterlassenen Absage wieder eine Verwaltungsstrafe aus.

Vorgemerkte Terminen müssen rechtzeitig abgesagt werden, sonst droht ab jetzt wieder eine Verwaltungsstrafe. - Foto: © shutterstock









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