<BR />Die Carabinieri haben in den vergangenen Wochen die Kontrollen zur Sicherheit der auf Baustellen im Gebiet beschäftigten Arbeiter intensiviert. Ziel der Überwachungsmaßnahmen ist der Schutz der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen. Dabei wurden mehrere Unregelmäßigkeiten festgestellt, die zu Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft im Pustertal und im Gadertal führten.<h3> Corvara in Badia</h3> Bei einer Kontrolle auf einer Baustelle zur Renovierung eines Privathauses stellten die Carabinieri der örtlichen Station fest, dass ein ausländischer Arbeiter ohne gültige Aufenthaltserlaubnis beschäftigt war. Der Arbeitgeber, zugleich alleiniger Geschäftsführer des ausführenden Unternehmens, wurde daraufhin auf freiem Fuß angezeigt.<h3> Falzes</h3>Im Rahmen einer Kontrolle auf einer Baustelle für Erweiterungsarbeiten an einem Unternehmen wurden drei Arbeiter angezeigt, da sie während der Tätigkeit im Bereich der Kranarbeiten keinen Schutzhelm trugen, obwohl dort die Gefahr bestanden habe, dass Gegenstände oder Lasten aus der Höhe herabfallen. Ebenfalls angezeigt wurde der verantwortliche Aufseher der Firma, da er seiner Pflicht zur Kontrolle der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) durch die Arbeiter nicht nachgekommen sei.<h3> Ahrntal</h3>Die Carabinieri der Stationen Steinhaus und Prettau führten gemeinsam mit Mitarbeitenden des Arbeitsinspektorats des Landes eine Kontrolle auf einer Baustelle zur Renovierung eines Hotels durch. Im Anschluss an die Inspektion wurden ein Geschäftsführer mit Sicherheitsdelegation eines Unternehmens sowie der provisorische gesetzliche Vertreter eines weiteren Unternehmens angezeigt, nachdem die eingesetzten provisorischen Schutzmaßnahmen als ungeeignet eingestuft worden waren.<h3> Kiens</h3>In St. Sigmund, Fraktion von Kiens, wurde der gesetzliche Vertreter eines Unternehmens nach Ermittlungen infolge einer Kontrolle auf einer Baustelle zur Errichtung von Wohneinheiten angezeigt. Ihm wird vorgeworfen, keine geeigneten Maßnahmen und Schutzvorrichtungen zur Verhinderung des Herabfallens von Material und Schutt getroffen zu haben sowie die Gerüste nicht vollständig mit geeigneten Fußleisten ausgestattet zu haben.