Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens, an dem voraussichtlich auch über zehn Parteiengutachter teilnehmen werden, sollen die Amtssachverständigen zuerst die Todesursache der beiden Frühchen abklären, die im August 2025 infiziert worden waren – mit fatalen Folgen. Dazu wird nun am 20. Mai eine Autopsie durchgeführt – knapp neun Monate nach ihrem Tod. <BR /><BR /> „Die Familien haben vollstes Vertrauen in die Justiz und haben Verständnis dafür, dass eine Reihe von Vorerhebungen nötig war. Nun ist aber ihr vordergründigster Wunsch, die Neugeborenen endlich in Würde zu Grabe tragen zu können“, sagt Rechtsanwalt Nicola Nettis, der mit seinem Kollegen Ernest Cuccarollo die Hinterbliebenen vertritt. Die Freigabe der Frühchen zur Bestattung dürfte unmittelbar nach der Autopsie erfolgen.<BR /><BR />Wie berichtet, stehen wegen Verdacht auf fahrlässige Tötung im medizinischen Bereich die Namen von sechs Ärzten und zwei Pflegern im Ermittlungsregister. Für die Infektionen soll der Erreger „Serratia marcescens“ verantwortlich sein. Dieser soll nur in dem Raum, in dem u.a. die Milchpumpen gereinigt werden, nachgewiesen worden sein – im Aufsatz eines Spülmitteldispensers. Die Amtssachverständigen – der Rechtsmediziner Sabino Pelosi, der Pathologe Gaetano Bulfamante und der Neonatologe Francesco Risso – haben sich für ihr Gutachten 120 Tage Zeit erbeten. Sie werden ihre Erkenntnisse bei der Verhandlung am 23. Oktober erläutern.<BR /><BR />Darin werden sie auch aufzeigen, welche Protokolle in der betroffenen Spitalsabteilung zur Vorbeugung von Infektionsrisiken gelten – und ob diese alle korrekt eingehalten wurden. Weiters zu klären seien laut Rechtsanwalt Francesco Coran, der einen der Ärzte vertritt, welche Überlebenschance die Frühchen gehabt hätten, wenn sie nicht infiziert worden wären. Auf Anregung von Rechtsanwalt Beniamino Migliucci, der ebenfalls einen Mediziner verteidigt, sollen die Sachverständigen auch die damaligen Arbeitsbedingungen in der Abteilung untersuchen. Wie durchsickerte, sollen die Gutachter des Staatsanwaltes zivilrechtliche Verantwortlichkeiten mutmaßen. Zur Klärung, ob es auch strafrechtliche geben könnte, dürfte das Beweissicherungsverfahren entscheidende Hinweise liefern.