Die Kontrolle fand auf einer Baustelle zur Renovierung eines Gebäudes statt und führte zur Anklage von drei Arbeitern aus Nicht-EU-Ländern sowie des verantwortlichen Bauleiters. Besondere Aufmerksamkeit erregte der Umstand, dass die Arbeiter, trotz der Verfügbarkeit von Schutzhelmen, diese nicht trugen, obwohl sie unter den hängenden Lasten eines beweglichen Turmdrehkrans arbeiteten. <BR /><BR />Der Bauleiter muss sich dafür verantworten, dass er seine Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen und somit die Sicherheit der Arbeiter gefährdet hat.Da das Baugewerbe besonders von Arbeitsunfällen betroffen ist, arbeiten die Carabinieri eng mit dem Arbeitsinspektorat der Autonomen Provinz Bozen zusammen. <BR /><BR />Ziel ist es, durch die gemeinsame Präventionsarbeit und regelmäßige Kontrollen die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter zu gewährleisten.Die Carabinieri betonten, dass sie ihre Kontrollen auch weiterhin konsequent fortsetzen werden, um die Zahl der Arbeitsunfälle zu reduzieren und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherzustellen.