Der ehemalige Naturnser Gemeindearzt war am 16. Jänner wegen Verdachts auf Wilderei mit einer modifizierten Waffe mit Schalldämpfer festgenommen worden. Wie berichtet, hatten Jagdaufseher Pöll im Gemeindegebiet Naturns beobachtet, wie er mit einem modifizierten Gewehr mit Schalldämpfer auf eine Gämse angelegt habe. Sie alarmierten die Carabinieri, die Pöll stellten. Bei einer Hausdurchsuchung wurden ein umgebauter Revolver im Kaliber 22 mit Schalldämpfer, eine Armbrust mit 20 Pfeilen, Munition sowie ein ausgestopfter Steinadler beschlagnahmt. Sichergestellt wurde auch die mit Schalldämpfer ausgerüstete Jagdwaffe der Marke Contender Kaliber .22 Hornet mit umklappbarem Schaft. Pöll wurde verhaftet. Nach fünf Tagen kam er wieder auf freien Fuß. Die Staatsanwaltschaft warf Pöll vor, er habe versucht, mit dem modifizierten Gewehr mit Schalldämpfer einen Gamsbock zu erlegen. Auch den Besitz modifizierter Waffen legte er ihm zur Last. Pöll hatte beim Haftprüfungstermin den Vorwurf der versuchten Wilderei zurückgewiesen: Er habe nur vorgehabt, einen Ziegenbock zu erlegen. Gestern segnete Richter Pelino für Pöll einen Vergleich über eine bedingte Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie 800 Euro Geldstrafe ab. Pöll war schon 2001 wegen des Vorwurfs auf Wilderei ins Visier der Fahnder geraten. Damals stimmte er einem Vergleich über acht Monate bedingte Haft zu. Auch zuzüglich dieser Strafe muss Pöll jetzt bei Rechtskraft nicht ins Gefängnis. Erst bei Überschreitung eines Strafmaßes von zwei Jahren ist die Aussetzung auf Bewährung nicht mehr möglich.rc/D