„Heinz Peter Hager ist zu Hause, und es geht ihm, wie es wohl jeder Person gehen würde, der ihre persönliche Freiheit entzogen wird“, sagt Bertacchi. <BR /><BR />Der Verteidiger ist überzeugt, dass über Hager gar kein Hausarrest hätte verhängt werden dürfen: „Es fehlten die Grundlagen für diese Maßnahme.“ Die Gefahr einer potenziellen Beweisverdunkelung bestehe nicht, da die Ermittler alle Unterlagen und technischen Geräte, die sie für die Erhebung als wichtig erachten, bereits beschlagnahmt haben. <BR /><BR /> „Auch liegt keine Tatwiederholungsgefahr vor: Die letzte Vorhaltung gegen meinen Mandanten betrifft einen Vorfall aus dem Jahr 2021,“ so Bertacchi. Für den Zeitraum danach bis heute seien von der Trienter Staatsanwaltschaft keinerlei Verdachtsmomente geäußert worden.<h3> „Es fehlt einfach die Voraussetzung für diese Vorhaltung“</h3>Noch gibt es keinen Termin für die Verhandlung, wohl aber gesetzliche Fristen: Die Anhörung vor dem Freiheitsgericht muss innerhalb 20. Dezember anberaumt werden, das Garantieverhör, bei dem Hager zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung nehmen kann und das ebenfalls in Trient stattfinden wird, innerhalb 14. Dezember. <BR /><BR />Auf lange Sicht zielt die Verteidigung aller 8 unter Hausarrest stehenden Personen darauf ab, den Verdacht der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit mafiösen Zügen zu entkräften. „Es fehlt einfach die Voraussetzung für diese Vorhaltung“, betont Verteidiger Bertacchi.