War Omer Cim zum Zeitpunkt des Mordes an Celine Frei Matzohl zurechnungsfähig oder handelte er in einem psychischen Ausnahmezustand? Wurde die grausame Tat geplant oder entstand sie im Affekt? Darüber hatte am Freitag das Oberlandesgericht in Bozen zu befinden.<BR /><BR />Bereits im Oktober hatte das Schwurgericht in erster Instanz unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tappeiner und Beisitzerin sowie Urteilsverfasserin Giulia Rossi den 30-jährigen Omer Cim für schuldig befunden, Celine Frei Matzohl am 12. August 2023 in seiner Wohnung in Schlanders mit neun Messerstichen getötet zu haben. Das Gericht verhängte wegen Mord mit Vorbedacht eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als Nebenkläger vertritt Rechtsanwalt Andreas Tscholl die Hinterbliebenen von Frei Matzohl.<h3> Tatwaffe für den Umzug benötigt</h3>Die Verteidigung, vertreten durch die Rechtsanwältinnen Claudia Benedetti und Alessandra D’Ignazio, hatte diese Entscheidung jedoch angefochten. Wie bereits in erster Instanz pochten sie auch am Freitag darauf, dass Cim in einem Eifersuchts- und Verfolgungswahn und daher nicht mit Vorbedacht gehandelt habe. Zudem wurde vorgebracht, dass Cim bereits im Februar nach einer Pistole gefragt habe. Zu diesem Zeitpunkt, so die Verteidigung, sei die Beziehung zu Frei Matzohl gut gelaufen. In den rund 5.000 Nachrichten, die die beiden ausgetauscht hätten, gebe es keine Hinweise darauf, dass er mit der Beziehung unzufrieden gewesen sei. Die Verteidigung brachte zudem vor, dass Cim die Tatwaffe, ebenso wie weitere Messer und Teppichmesser in seiner Wohnung benötigt habe, um sein Sofa zu zerstören. Er habe ausziehen und die Wohnung räumen wollen. Das Möbelstück habe jedoch weder durch die Tür noch durch das Fenster gepasst.<BR /><BR />Generalanwalt des Oberlandesgerichts in Bozen, Markus Mayr, plädierte hingegen angesichts der aus seiner Sicht belastenden Beweislage auf die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Mehrere Indizien sprächen dafür, dass die Entscheidung, Celine Frei Matzohl zu töten, bereits vor der Tat und damit bei voller Zurechnungsfähigkeit gefallen sei. Unter anderem sei die Tatwaffe am 2. August, zehn Tage vor der Bluttat, gekauft worden. Die psychiatrische Begutachtung hatte ergeben, dass Cim eine „starre Persönlichkeit mit Abhängigkeitsmerkmalen, Egozentrismus und obsessiven Abwehrmechanismen“ aufweise. Auf seine Zurechnungsfähigkeit habe sich dies aber nicht ausgewirkt.<h3> Cim bricht sein Schweigen</h3>Nachdem er bei der Urteilsverkündung in erster Instanz nicht anwesend gewesen war, wollte Cim im Berufungsprozess selbst aussagen. Seit seiner Verhaftung am Tag nach der Bluttat sitzt er in vorbeugender Verwahrungshaft im Gefängnis. <BR /><BR />Am späten Freitagabend fällte das Schwurgericht unter Vorsitz von Richterin Silvia Monaco schließlich sein Urteil: Die Haftstrafe für Omer Cim wurde bestätigt.