Die Produkte, die sie verkaufen wollen, nennen sich Gasspürgeräte (rivelatori gas) und seien eine Sicherheitsvorrichtung für die jeweilige Gasanlage, so die VZS am Donnerstag.„Wie uns die betroffenen Verbraucher berichten, würden sich die Vertreter dabei häufig als anerkannte Sicherheitsexperten ausgeben, welche die Installation des Gerätes vornehmen müssten“, berichtet die Verbraucherzentrale.Entscheidet sich der Verbraucher für den Kauf des Gerätes, muss er dafür allerdings tief in die Tasche greifen: Der stolze Kaufpreis des Gasspürgerätes belaufe sich auf 249 Euro, so die VZS, doch: „Es wurde uns auch von Fällen berichtet, in denen über 369 Euro für zwei verschiedene Geräte bezahlt wurden.“Zu bezahlen sei dabei in bar.Geräte vom Gesetz nicht vorgeschriebenDabei sind die Geräte nicht nur (zu) teuer – eine Stichproben-Erhebung der VZS ergab, dass ähnliche Geräte bereits für 60 bis 120 Euro im Handel erhältlich sind – sondern ihre Anbringung zudem keinesfalls gesetzlich vorgesehen, so die Verbraucherzentrale.„Vielen der Konsumenten wurde mitgeteilt, die Installation des Gerätes sei verpflichtend vom Gesetz vorgesehen – im Bestellschein hingegen steht ausdrücklich geschrieben, dass der Kauf nicht per Gesetz vorgeschrieben ist.“Die Konsumenten seien demnach nicht verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren oder das Produkt zu erwerben.„Unlautere Geschäftspraxis“ melden„Werden bei einem Vertragsabschluss falsche Informationen vermittelt, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, spricht der Gesetzgeber von einer ‚unlauteren Geschäftspraktik‘“, informiert die VZS.Wer sich mit einer solchen konfrontiert sehe, könne bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine entsprechende Meldung machen.Dies sei entweder online über www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 (Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr).Rücktrittsrecht von zehn TagenDa es sich bei den Verkäufen zudem um Haustürgeschäfte handelt, können die Verbraucher innerhalb von zehn Tagen ab Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten.Der Rücktritt müsse dabei schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort erfolgen, Musterbriefe sind bei der Verbraucherzentrale erhältlich.Das Gerät muss dann auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden._____________________________________________________________________Die Verbraucherzentrale Südtirol steht für weitere Informationen zur Verfügung: unter der Telefonnummer 0471 975597 sowie unter info@verbraucherzentrale.it.