Jetzt hat Richter Stefan Tappeiner den Mann wegen Betrug – auch in 2 weiteren Fällen – zu 3 Jahren Haft und 500 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch muss er Schadenersatz leisten.<BR /><BR />Die Frau hatte im Jahr 2017 im Bekanntenkreis verlauten lassen, dass sie sich Pensionsjahre zurückkaufen wolle. Über Umwege soll der 58-Jährige davon erfahren haben und bei ihr vorstellig geworden sein.<BR /><BR /> Laut Anklage habe er sich dabei als Mitarbeiter des NISF/INPS ausgegeben. Er habe der Frau vorgegaukelt, ihr helfen zu können, die erforderliche Summe zu erreichen. Er habe nämlich die Möglichkeit, ihre Ersparnisse für sie sicher und gewinnbringend anzulegen. Daraufhin übergab ihm die Frau 49.150 Euro in bar. <h3> Kreditkarten und Sicherheitscodes</h3>Damit nicht genug: Kurz darauf soll der 58-Jährige seinem Opfer vorgegaukelt haben, dass die Finanzpolizei seine Konten beschlagnahmt habe und er deshalb in finanziellen Nöten sei. Die Frau glaubte ihm und gab ihm ihre Kreditkarten und die Sicherheitscodes. So habe sich der Mann weitere 14.000 Euro aneignen können. Als der Frau schließlich klar wurde, dass sie keinen Cent zurückbekommen würde, erstatte sie Anzeige.<BR /><BR />Doch laut Anklage war sie nicht das einzige Opfer des 58-Jährigen. Die nächsten soll er im Betreiber eines Elektrofachgeschäftes und in einem zweiten Mann gefunden haben. Ihnen gegenüber habe er sich als Inhaber einer Firma ausgegeben, die aus Deutschland und Österreich günstig Handys, Computer und Tablets importieren könne. Der Geschäftsinhaber übergab ihm 2060 Euro als Anzahlung für zu liefernde Waren, der zweite Mann gab ihm 560 Euro für ein Macbook.<h3> Im Voraus bezahlt, aber keine Ware</h3> Geliefert wurde aber nichts, auch das Geld bekamen die Männer nicht zurück. Seinem dritten Opfer habe er laut Anklage eine Mietwohnung in Bozen zum Preis von 500 Euro monatlich in Aussicht gestellt. Auf dieses Versprechen hin habe ihm der Mann eine Kaution in Höhe von 2340 Euro ausgehändigt. Den Zuschlag für die Wohnung erhielt er jedoch nicht, und ihm wurden nur 850 Euro rückerstattet. <BR /><BR />Da das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist, bleibt der 58-Jährige auf freiem Fuß. Er wurde auch zur Zahlung von 68.671 Euro an die 67-Jährige verdonnert (5000 Euro davon für den moralischen Schaden). Dem Geschäftsinhaber sprach Richter Tappeiner 1900 Euro Schadenersatz zu. Der Angeklagte muss auch für die Prozesskosten der beiden Nebenkläger (je 3500 Euro) aufkommen. <BR />