Bereits im Jahr 2019 war gegen den 42-Jährigen eine vorsorgliche Maßnahme in Form eines Annäherungsverbots an das Opfer – eine Ex-Freundin – und an die von ihr besuchten Orte verhängt worden. <h3> 2 Anzeigen von 2 Ex-Freundinnen</h3>Der Mann musste sich anschließend in 2 separaten Strafverfahren verantworten, die auf 2 Anzeigen von 2 Ex-Freundinnen zurückgingen. Er wurde daraufhin im Jahr 2020 wegen Raubes und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten und im Jahr 2021 wegen Stalkings, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Unterschlagung zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt.<h3> Gesamtstrafe: 4 Jahre und 4 Monate – 5 Jahre Ausschluss von öffentlichen Ämtern</h3> Das Urteil wurde nach Ausschöpfung der Rechtsmittel am 22. Februar dieses Jahres rechtskräftig, die Bewährungsstrafe der ersten 10 Monate wurde aufgehoben und die Staatsanwaltschaft von Trient setzte die Gesamtstrafe auf 4 Jahre und 4 Monate fest. Hinzu kommen 5 Jahre, in denen der Mann von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen ist. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft beauftragte die Carabinieri mit der Vollstreckung. Innerhalb weniger Tage gelang es den Ermittlern, den verurteilten Mann ausfindig zu machen und festzunehmen. Er wurde in das Bozner Gefängnis gebracht und der Justizbehörde überstellt.