Günther Burger war angeklagt, einem Medium Unterlagen über eine Erhebung der Wettbewerbsbehörde AGCM gegen die SAD zugesteckt zu haben. Zurzeit der ihm vorgehaltenen Tat war Burger noch Leiter der Abteilung Mobilität. <BR /><BR /> Doch das Bozner Landesgericht (Vorsitz: Richter Stefan Tappeiner) sprach ihn von dieser Vorhaltung frei: Im Laufe des Prozesses sei nämlich klar geworden, dass das Medium besagte Dokumente schon im Vorfeld von anderer Seite erhalten hatte. Das hatte auch ein Redakteur im Zeugenstand bestätigt. Somit sei das Amtsgeheimnis zu dem Zeitpunkt gar kein Geheimnis mehr gewesen, befand das Gericht. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein. Obwohl der Redakteur vor dem Oberlandesgericht seine vorherige Aussage bestätigte und auch betonte, dass sein Artikel sogar schon fertig gewesen sei, noch bevor er die Unterlagen von Burger erhalten habe, wurde letzterer zu vier Monaten Haft verurteilt. <BR /><BR />Das Gericht verhängte auch eine Nebenstrafe im Sinne des „Severino-Gesetzes“: Personen, die politische Mandate oder öffentliche Ämter ausüben, werden vorläufig ihres Amtes enthoben, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt worden sind. Der Zeitraum der Suspendierung entspricht in der Regel der Dauer der verhängten Haftstrafe. Sollte sich letztinstanzlich die Unschuld der betroffenen Person herausstellen, hat sie übrigens für die Zeit, in der sie der Nebenstrafe unterlag, kein Anrecht auf Entschädigung. <BR /><BR />Unmittelbar nach der Verurteilung heuer im Mai war Ressortdirektor Burgers leitende Funktion auf Eis gelegt worden. Diese vier Monate sind inzwischen abgelaufen, Burger übt wieder das Amt des Ressortdirektors aus – und kämpft weiter für einen Freispruch. Verteidiger Francesco Coran hat Kassationsbeschwerde eingelegt, nun ist das Höchstgericht in Rom am Zug. <BR /><BR />Sollte Burger letztendlich freigesprochen werden, werden ihm alle bisherigen Verfahrenskosten erstattet – falls nicht, muss er die Kosten selbst tragen.