Festgelegt wird, dass Steuerschulden flexibler als bisher in Raten aufgeteilt werden können. Steuerschulden unter 30 Euro werden von den Behörden nicht mehr eingetrieben.Geschäftsleute, die mehrmals dabei erwischt wurden, keine Kassazettel ausgestellt zu haben, werden auf eine „Schwarze Liste“ von Händlern gesetzt, die von den Steuerbehörden verstärkt kontrolliert werden.Mehrwertsteuernummern, die nicht mehr aktiv sind, werden künftig von Amts wegen von der Einnahmenagentur gelöscht. Und: Künftig kann jeder über die Daten der Steuerbehörde kontrollieren, ob eine Mehrwertsteuernummer (“partita iva”) gültig ist.Geräte und Maschinen, die in einem Unternehmen wegen Steuerschulden beschlagnahmt werden, bleiben künftig in der Obhut der Firma. Und: Gehälter und Pensionen über 1000 Euro werden erst ab dem 1. Mai 2012 nur mehr elektronisch überwiesen.Zum Teil abgeschafft wird soll die sogenannte „Ausgabenkontrolle“ („Spesometro“).Die Mitteilungspflicht an die Einnahmenagentur für Käufe über 3000 Euro wird aufgehoben, sofern das Unternehmen dafür eine Rechnung ausgestellt hat. Dafür wird wieder der „Elenco Clienti e fornitori“ eingeführt, mit dem alle Leistungen, für die eine Rechnung auszustellen ist, dem Fiskus gemeldet werden müssen.Für Personen, die illegal Kapital ins Ausland bringen, werden mit dem Dekret die Strafen neu geregelt. Für Beträge bis 10.000 Euro beläuft sich die Geldstrafe auf bis zu 20 Prozent, für Beträge über 10.000 Euro bis zu 40 Prozent. Beschlossen wurden auch verschärfte Kontrollen der Steuerbehörden von sogenannten ONLUS- Vereinen, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit nur pro forma erfüllen und im Verdacht stehen, Steuern zu hinterziehen. Um in Spielhallen eventuelle illegale Aktivitäten auszuforschen, können „Monopoli di Stato“-Inspektoren sich künftig als Spieler ausgeben.stol