Die Kontrollen erfolgten im Auftrag der Gemeinde St. Ulrich und bezogen sich auf die Einhaltung der Vorschriften betreffend die Bindung des konventionierten Wohnbaus. <BR /><BR />Um die Aufsicht in diesem Bereich flächendeckend im ganzen Land und transparent wahrnehmen zu können, führt die Agentur, je nach Anzahl der konventionierten Wohnungen, 2 Prozent gezielte Kontrollen durch – mit einem Minimum von 3 Kontrollen pro Gemeinde. Diese werden anhand einer Stichprobenziehung aus der vom Grundbuch übermittelten Tabelle gezogen.<BR /><BR /> Für die „touristisch stark entwickelten Gemeinden“, zu denen St. Ulrich gehört, erfolgt eine zusätzliche Kontrolle im Ausmaß von 6 Prozent der konventionierten Wohnungen, die als nicht besetzt angeführt sind. Weiters hat die Agentur zusätzlich 16 Einzelfälle geprüft.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1009010_image" /></div> <BR /><BR />Die AWA führte insgesamt 37 Kontrollen durch, bei denen 16 Übertretungen festgestellt wurden. Dabei wurden Verstöße wie die Nicht-Einhaltung des Landesmietzinses und widerrechtliche Besetzungen festgestellt. In einigen Fällen wurden Strafen in Höhe von mehreren 1000 Euro verhängt.<h3> Akuter Wohnungsmangel</h3>„Angesichts des akuten Wohnungsmangels in St. Ulrich ist es uns ein großes Anliegen, dass möglichst wenige Wohnungen auf dem Gemeindegebiet leer stehen und dass insbesondere die konventionierten Wohnungen regelkonform vermietet werden. Die festgestellten Verstöße können nicht toleriert werden, weshalb auch in Zukunft entsprechende Kontrollen durchgeführt werden“, kommentiert Bürgermeister Tobia Moroder. <BR /><BR />Die Gemeinde werde weiterhin mit den Behörden zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die konventionierten Wohnungen auf dem Gemeindegebiet, es sind in etwa 700, rechtmäßig genutzt werden.