In dem Prozess gab es über 70 Nebenkläger, zumeist Überlebende von Auschwitz. Viele von ihnen machten ergreifende Zeugenaussagen vor Gericht.Gröning hatte beim Prozessbeginn im April eine moralische Mitschuld übernommen. Der 94-Jährige räumte ein, das Geld von verschleppten Juden gezählt und an die SS nach Berlin weitergeleitet zu haben.An der Rampe im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau will er aber nur zwei- bis dreimal vertretungsweise Dienst getan haben, um das Gepäck der eintreffenden Menschen zu bewachen. Dort wurde entschieden, wer nach der Ankunft direkt in die Gaskammer geschickt wurde.Staatsanwaltschaft fordert dreieinhalb Jahre HaftDie Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft für Gröning gefordert. Bis zu 22 Monate sollen aber als bereits verbüßt gelten, weil eine Verurteilung Grönings schon viel früher möglich gewesen wäre.Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Gröning habe den Holocaust im strafrechtlichen Sinne nicht gefördert. Wie nur wenige andere frühere SS-Männer habe er außerdem freiwillig ausgesagt, auch in anderen Prozessen gegen frühere Kameraden. So habe er wesentlich zur Aufklärung von NS-Verbrechen beigetragen.Ist der 94-Jährige haftfähig?Im Auschwitz-Prozess hat das Landgericht Lüneburg den früheren SS-Mann Oskar Gröning am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt.Ob der gesundheitlich angeschlagene 94-Jährige haftfähig ist, muss die Staatsanwaltschaft prüfen, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Gericht ging mit seinem Urteil über das von der Anklage geforderte Strafmaß hinaus.dpa