Das Verwaltungsgericht Bozen hat am heutigen Mittwoch per Präsidialverfügung die vom Landeshauptmann erteilte Ermächtigung zur Entnahme zweier Wölfe im Obervinschgau vorübergehend außer Kraft gesetzt. Anlass war ein Rekurs mehrerer Tierschutzorganisationen gegen die Maßnahme.<BR /><BR />Am 30. Juli hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher die Entnahme von zwei Wölfen im Vinschgau genehmigt. <BR /><BR />Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch das Institut für Umweltschutz und Forschung (Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale, ISPRA) hatten ein positives Gutachten für die Entnahme der beiden Wölfen abgegeben <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/wolfsentnahmen-im-vinschgau-rekurs-abgewiesen-dekret-bleibt-aufrecht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet).</a> Alle Tätigkeiten zur Entnahme der Wölfe durch die Forstbehörde wurden nun einstweilig eingestellt.<BR /><BR />Die Anhörung vor dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts ist für Freitag angesetzt. Bis zum Samstag wird dann die Präsidialverfügung erlassen, über deren Bestätigung oder Aufhebung am 9. September verhandelt wird.