Nach über fünf Jahren wird mit dem Urteil endgültig ein strafrechtlicher Schlussstrich unter das Unglück gezogen. Das Fazit: Schuld am Unglück ist niemand. Weder Lothar Burger und Gottfried Niedermair (die Verantwortlichen des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau) noch Armin Trafoier (Vorsitzender der Arbeitsgruppe zur Beregnungsanlage) noch Walter Pirhofer (Beregnungswart).Die vier Männer waren im Strafprozess angeklagt worden. Sie standen unter dem Verdacht, ein Eisenbahnunglück fahrlässig herbeigeführt zu haben.Doch am Freitag beantragte Staatsanwalt Axel Bisignano für alle den Freispruch.Das unvorhersehbare UnglückDer Grund: Supergutachter Alberto Molinari war zum Schluss gekommen, dass der Wasseraustritt aus dem Beregnungs-Ventil, der in der Folge zum Zugunglück geführt hatte, nicht vorhersehbar gewesen sei. Den Schaden am Ventil führte der Gutachter auf Materialermüdung durch Abnutzung zurück. Bei der normalen Wartung sei der Schaden mit freiem Auge nicht erkennbar gewesen (STOL hat berichtet). Daher gebe es auch keinen direkt Schuldigen für das Eisenbahnunglück. Keine Verstöße gegen die ArbeitssicherheitAuch der Strafantrag für Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitssicherheit bleibt für Burger und seinen Nachfolger als Präsident des Bonifizierungskonsortiums Vinschgau Paul Wellenzohn nicht länger aufrecht. Wie bekannt, konnten die beiden, obwohl gesetzlich vorgesehen, keine Risikobewertung für die Bewässerungsanlage, die oberhalb der Bahnlinie lag, vorweisen.Staatsanwalt Bisignano hatte deshalb zwei Monate Haft für Burger und einen Monat Haft für Wellenzohn gefordert. Das Gericht allerdings gab dem Antrag des Staatsanwalts nicht statt.stol