Im Interview spricht Rechtsanwalt Alexander Bauer über den Fall. <BR /><b><BR />Rechtsanwalt Bauer, Sie haben die Gemeinde Gargazon bei dem Rechtsstreit vertreten. Warum kam es zu diesem jahrelangen Verfahren?</b><BR />Alexander Bauer: Die Sonnwies Immobilien GmbH hat 2017 den ehemaligen Beherbergungsbetrieb „Walzlhof“ erworben, um eine Wohnanlage zu errichten. Im selben Jahr wurde die Baukonzession ausgestellt. Zugleich verlangte die Gemeinde die Erschließungsgebühren von rund 140.000 Euro. Die Sonnwies Immobilien GmbH behauptete aber, dass es sich um ein bestehendes Gebäude handle, das vor dem Jahr 1977, also vor der Einführung der Konzessionsgebühren errichtet worden sei, und deshalb die Erschließungsgebühren nicht zu entrichten seien. Der Artikel 66 des alten Raumordnungsgesetzes sah auch vor, dass diese Gebäude, auch wenn sie abgebrochen und wiedererrichtet werden, von den Erschließungsgebühren befreit sind. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="922807_image" /></div> <BR /><BR /><b><BR /><BR /><BR /><BR />Warum hat die Gemeinde Gargazon dann trotzdem die Gebühren verlangt?</b><BR />Bauer: Weil die genannte Bestimmung im vorliegenden Fall nicht gegriffen hat, weil die Zweckbestimmung des Gebäudes geändert wurde: Ein Beherbergungsbetrieb musste einem Appartementhaus weichen. Es handelte sich laut Gesetz also nicht mehr um ein bestehendes, sondern um ein neues Gebäude. Insofern war klar, dass die Sonnwies Immobilien GmbH rund 140.000 Euro für die Erschließung zahlen musste. Deshalb hat sich die Gemeinde Gargazon auch gegen den Rekurs der Gesellschaft zur Wehr gesetzt. <BR /><BR /><b>Trotz Rekurs wurde die Wohnanlage aber gebaut?</b><BR />Bauer: Ja, Gemeinde und Immobiliengesellschaft einigten sich darauf, dass mit einer Bankgarantie über 140.000 Euro die Baukonzession ausgestellt wird. Die Wohnanlage ist auch schon realisiert. Die Sonnwies Immobilien GmbH reichte beim Verwaltungsgericht Rekurs ein, der 2018 abgewiesen wurde. Dagegen hat die Gesellschaft Berufung vor dem Staatsrat eingelegt. Am Donnerstag vergangener Woche war die Verhandlung, am Mittwoch dieser Woche wurde schon das Urteil veröffentlicht. Das Kollegium in Rom war schnell. So schnelle Urteile gibt es äußerst selten. Das Urteil des Staatsrates bestätigt auch 1:1 die Aussagen des Verwaltungsgerichts. Hätte die Immobiliengesellschaft statt der Wohnanlage wieder einen Beherbergungsbetrieb errichtet, hätte sie die Erschließungsgebühren wohl nicht zahlen müssen.<BR />