Die Kronplatz AG verzichtet auf den Rekurs gegen die „Volksbefragung Ried“, weil die Volksbefragung gar nicht ihr Projekt betreffe, hieß es seitens des Skipistenbetreibers.Die Volksbefragung kann somit planmäßig am 7. November durchgeführt werden. Ob es bei der Volksbefragung um das Projekt Ried geht, darüber sind sich der Brunecker Bürgemeister Christian Tschurtschenthaler und die Gegner des Projektes nicht einig. Tschurtschenthaler verweist auf ein Schreiben von Rechtsanwalt Stephan Beikircher, dem Vorsitzenden der für die Volksbefragung zuständigen Fachkommission. Darin unterstreicht Beikircher, dass die Fragestellung nicht das Projekt Ried der Kronplatz AG betrifft, sondern die Errichtung weiterer zukünftiger skitouristischer Infrastrukturen am Nordosthang des Kronplatzes. Die Fragestellung zum Projekt Ried sei nicht möglich gewesen, zumal dieses ein übergemeindliches Vorhaben auf den Gemeindegebieten von Bruneck, Percha und Olang sei. Laut den Projektgegnern hingegen geht aus der Fragestellung klar hervor, dass auch das Projekt Ried gemeint sei.Für Rudi Benedikter, Rechtsanwalt des Promotorenkomitees, der Volksbefragung gibt es „juristisch keinen Zweifel, dass die Volksbefragung eindeutig das Projekt Ried“ betrifft. Mit ihrem Rekurs gegen die Volksbefragung und zum Schutze ihres Projektes Ried habe die Kronplatz Seilbahn AG „selbst den besten Beweis dafür geliefert, dass es in der Substanz genau um diese Sache gehe“, so Benedikter.stol