Die Volkszählung hat am 9. Oktober begonnen. Ab diesem Zeitpunkt stehen die Fragebögen, die mit der Post versendet werden, auch online zur Verfügung.Die Bürger haben drei - in Gemeinden über 20.000 vier Monate - Zeit die Bögen auszufüllen und abzugeben. Das Ausfüllen des Fragebogens ist Pflicht.Fragebögen: Mehrere Optionen für das AusfüllenIn den kommenden Tagen erhalten alle in den meldeamtlichen Listen der Gemeinden eingetragenen Haushalte einen Brief des ASTAT, in dem die Bürger über die Zählung informiert werden. Der Fragebogen selbst ist nicht im Brief enthalten.Das Schreiben enthält jedoch die persönlichen Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen.Wer den Bogen nicht im Internet ausfüllen kann oder will, muss sich an das Meldeamt der eigenen Gemeinde wenden, um den Fragebozen zu erhalten.In den Bürgerschaltern der Gemeinden steht ausgebildetes Personal zur Verfügung, das auf Anfrage auch beim Ausfüllen behilflich ist.Wer den Bogen nicht online ausfüllt und ihn auch nicht in der Gemeinde abholt, bekommt auf jeden Fall Besuch von einem der rund 800 in Südtirol tätigen Zähler, der die Erklärung zur Sprachgruppenzugehörigkeit zu Hause vorbeibringt. An diesen Zähler kann man sich auch für den Fragebogen zur Volkszählung wenden.Den ausgefüllten Bogen kann man dann vom Zähler wieder abholen lassen, man kann ihn aber auch selbst bei der Gemeinde oder beim ASTAT abgeben.Falls der Zähler ein Notebook hat und vor Ort eine Internetverbindung möglich ist, kann der Bogen auch direkt online ausgefüllt werden.Dieses "unterstützte" Ausfüllen ist für jene gedacht, die sich außerstande sehen, den Fragebogen alleine auszufüllen.Allgemeine Sprachgruppenzugehörigkeit: Nur für ProporzParallel zur Volkszählung müssen alle italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Südtirol ihre Sprachgruppenzugehörigkeit erklären.Die Sprachgruppenerhebung dient diesmal nur zur Festlegung des Proporzes, hat also einen rein statistischen Zweck und ist anonym.Denn die persönliche Erklärung, welcher Sprachgruppe man angehört, kann mittlerweile jederzeit bei Gericht erfolgen.Der Zähler kommt bei allen Bürgern zuhause vorbei, lässt die Erhebungsbögen für alle Familienmitglieder da und holt diese - in einem verschlossenen Kuvert - zu einem späteren Zeitpunkt ab."Das Gesetz schreibt vor, dass die Sprachgruppenzugehörigkeit auf Papier erfolgen muss und die Bögen vom Erhebungsbeamten abgeholt werden", so Alfred Aberer, Direktor des Landesstatistikinstituts ASTAT.Für Landeshauptmann Luis Durnwalder ist die Erhebung der Sprachgruppenverteilung "nach wie vor ein grundlegendes Instrument unserer Autonomie, weil sie dem ethnischen Proporz zugrunde liegt und diesen für zehn Jahre bestimmt".Er forderte deshalb alle Bürger auf, den Bogen zur Sprachgruppenzugehörigkeit auszufüllen, und zwar ehrlich.Appell von Landeshauptmann Luis Durnwalder"Der Proporz scheint manch einem nicht mehr zeitgemäß. Er hat heute aber die selbe Bedeutung wie früher: er ist das Schutzinstrument, damit alle zu ihrem Recht kommen und der ethnische Frieden gewahrt wird", so Durnwalder.Nur die Erhebung der Sprachgruppenstärke mache es demnach auch möglich, in öffentlichen Ämtern, in Verwaltungsräten oder bei der Verteilung von Geldmitteln und Sozialwohnungen ein Spiegelbild der Gesellschaft zu zeichnen.Die Erhebung sei auch für all jene wichtig, die sich vielleicht keiner Sprachgruppe zugehörig fühlten. "Sie können sich - rein für statistische Zwecke - einer Sprachgruppe zuordnen", betont der Landeshauptmann.Der Sprachgruppenbogen wird von allen Über-14-Jährigen selbst ausgefüllt, für alle jüngeren setzen die Erziehungsberechtigten das entsprechende Kreuzchen.Informationen auf der ASTAT-Homepage und unter Grünen NummerNähere Infos zur Volkszählung gibt es auf der Homepage des ASTAT oder telefonisch unter der Grünen Nummer 800 649 122).