Donato Iannece ist für die Justiz kein Unbekannter. Zum ersten Mal war er vor rund 20 Jahren im Rahmen der Italgrani-Ermittlungen ins Visier geraten. Dann wurde es eine Zeitlang ruhig um ihn. Im Jahr 2017 stand dann ein Betrugsvorwurf im Raum, in erster Instanz verhängte Richter Stefan Tappeiner über Iannece 10 Monate Haft. Die Vorwürfe, derentwegen sich Iannece jetzt verantworten musste, gehen auf die Jahre 2012 und 2017 zurück. <BR /><BR />Im ersten Fall wurde Iannece zur Last gelegt, er habe eine Frau überzeugt, ihm zuerst 200.000 Euro und später nochmals 60.000 Euro anzuvertrauen – Summen, die er für sie in der Schweiz gewinnbringend investieren wollte, zu einer Traumrendite von 29 Prozent. Die Frau habe ihm vertraut und im August einen Vertrag unterzeichnet, der vorsah, dass Iannece jederzeit Zugriff auf das Geld haben sollte. Es wurde auf ein Schweizer Bankkonto überwiesen; als allerdings zwischen Ende 2013 und Anfang 2014 die Auszahlung der Investitionssumme und des Gewinns angestanden hätte, sei die Sache aufgeflogen, Iannece habe in der Folge nur einen Teil des Geldes rückerstattet. Für diesem Fall verhängte der Richter eine Haftstrafe von 5 Jahren und 2000 Euro Geldstrafe. <BR /><BR /> 2 Personen waren mitangeklagt: Der Mann wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen, die Vorhaltung gegen eine Frau wurde für verjährt erklärt. Iannece handelte sich hingegen weitere 5 Jahre Haft ein: Er war auch angeklagt, im Jahr 2017 einen Mann mit dem Versprechen, ihm bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht beizustehen, geködert und ihm immer wieder Geld aus der Tasche gezogen zu haben. Da die beiden Vorhaltungen nicht in den selben Zeitraum fielen, wurden sie nicht als fortgesetzte strafbare Handlung zusammengelegt. Angesichts Ianneces juridischer Vorgeschichte erklärte ihn der Richter zum Gewohnheitstäter. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.