Vorgestellt wurde der Entwurf von Flavio Ruffini, dem Koordinator des Energietisches, und Ernesto Scarperi vom Landesamt für Gewässerschutz.Die vier Einstufungen sind: erstens „besonders sensible Gewässer“, in denen neue Ableitungen für die hydroelektrische Nutzung gewässerökologisch nicht verträglich sind; zweitens „sensible Gewässer“, in denen neue Ableitungen für die hydroelektrische Nutzung nur zulässig sind, wenn der sehr gute ökologische Zustand erhalten werden kann; drittens „potenziell sensible Gewässer“, in denen eine zusätzliche energetische Nutzung nur dann möglich ist, wenn der gute gewässerökologische Zustand erhalten werden kann; und viertens „nicht sensible Gewässer“, wo eine hydroelektrische Nutzung vermutlich gewässerökologisch noch verträglich ist. „Wir möchten mit den Kriterien zum Gewässerschutz ein Instrument zur nachhaltigen Gestaltung der hydroelektrischen Nutzung und der Umweltvorsorge schaffen“, betonte Koordinator Ruffini.Den Anlass für die Diskussion über die Kriterien zum Gewässerschutz gibt das Landesgesetz über die „Bestimmungen für kleine und mittlere Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie“, das am 15. Jänner vom Landtag verabschiedet wurde. Artikel 34 des Gesetzes sieht vor, dass der Landesregierung die endgültige Entscheidung über die Kriterien für die Ausweisung sensibler Gewässer obliegt. Dazu sind die Stellungnahme der Expertenrunde Energie, jene der Umweltverbände sowie jene des Rates der Gemeinden einzuholen.