<BR /><BR /><BR />Weitaus länger als die halbe Stunde Mittagspause, die seine Stempelzeiten aufwiesen, soll ein Mitarbeiter des Sanitätsbetriebs – genauer ein Arzt, der in einem der 7 Landeskrankenhäuser arbeitet – vom Arbeitsplatz ferngeblieben sein: Das sollen u. a. die Zeitangaben auf Kassenbons belegen, die er selbst zur Erstattung der Kosten fürs Mittagessen beim Sanitätsbetrieb einreichte. <h3> Sanitätsbetrieb meldete Betrugsverdacht bei Behörden </h3>So war es der Gesundheitsbetrieb selbst als öffentliche Einrichtung, der den Betrugsverdacht bei den Behörden meldete. Die mit den Ermittlungen betrauten Finanzpolizisten von Brixen sammelten dabei eine Reihe von Hinweisen, die den Verdacht erhärten. <BR /><BR />Dabei stellten sie fest, dass nicht nur die Zeitangaben der Belege nicht mit den gestempelten 30-minütigen Arbeitspausen übereinstimmte – laut den Ermittlern wandte der Verdächtige weitere Tricks an, um sich unerlaubt vom Arbeitsplatz zu entfernen. <h3> Daheim auf der Couch statt im Büro </h3>Freitagnachmittag verbrachte der Arzt laut Aussendung nicht gerne am Arbeitsplatz: Er soll nach der Mittagspause oft eingestempelt haben, um das Krankenhaus dann durch einen Hinterausgang zu verlassen. In diesen Fällen habe er sich dann den ganzen Nachmittag lang um private Angelegenheiten gekümmert – oder er sei einfach zu Hause geblieben.<BR /><BR />Kurz vor Feierabend soll er dann aber wieder am Arbeitsplatz erschienen sein – lediglich, um auszustempeln, so die Finanzpolizei. Die Ermittlungen brachten insgesamt 24 Fälle und insgesamt 49 Stunden unerlaubte Abwesenheit ans Licht. <BR /><BR />Dadurch habe der Arzt den Sanitätsbetrieb um rund 3000 Euro betrogen – die Summe wurde von den Ermittlern auf der Grundlage des Stundenlohns des Verdächtigen berechnet. <BR /><BR />Der Verdächtige wurde wegen erschwerten Betrugs (Art. 640 StGB) und unrichtiger Angabe gegenüber Amtspersonen (Art. 495 StGB) bei der Bozner Staatsanwaltschaft angezeigt – bis zu einer richterlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.