Er verteidigt sich damit, einen Dachs im Visier gehabt zu haben, aufgrund des dichten Blätterwerkes von Bäumen und Sträuchern habe er die dahinter stehende Kuh nicht gesehen.<BR /><BR />Damit der Straftatbestand der Tiertötung erfüllt ist, müssen zum einen Grausamkeit und zum anderen das Fehlen einer Notwendigkeit vorliegen.<h3> Bedauerlicher Unfall</h3>Wie der Südtiroler, der von Rechtsanwalt Federico Fava verteidigt wird, aber betont, habe er nie auf die Kuh gezielt. Er habe sie gar nicht gesehen. Dass die Kugel aus seinem Jagdgewehr, das er legal besitzt, die Kuh traf, sei damit ein bedauerlicher Unfall gewesen. Zugetragen hatte sich der Vorfall im Spätherbst 2021 im Sarntal. Nachdem der Mann bemerkt hatte, dass er die Kuh erwischt hatte, suchte er sofort den Besitzer des Tieres auf. Die Kuh konnte aber nicht mehr gerettet werden, sie erhielt einen Gnadenschuss.<BR /><BR />Vor dem Richter der Erstverhandlung im Hauptverfahren erklärte der Geschädigte, der sich vorerst nicht als Nebenkläger eingelassen hat, gestern, dass er sich an einen Rechtsanwalt gewandt habe, der seine Interessen vertritt. Dieser wird sich nun mit dem Verteidiger des Angeklagten zusammensetzen, um nach einer Einigung zu suchen. Der Wert der Kuh soll schätzungsweise bei 2000 Euro liegen. <h3> Verhandlung vertagt</h3>Der Richter vertagte die Verhandlung auf Ende November, um den Parteien Zeit zu geben, eine Übereinkunft über eine Schadenersatzzahlung zu finden.