Wie die betroffenen Verbraucher berichten, wird von den Verkäufern dabei vor allem der Aspekt der „Sicherheit in den eigenen vier Wänden“ hervorgestrichen. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) möchte daran erinnern, dass die Installation solcher „Sensoren“ in privaten Wohnungen keinesfalls per Gesetz vorgeschrieben ist. Die Konsumenten sind demnach weder verpflichtet, den Vertretern Einlass zu gewähren noch das Produkt zu erwerben. Auch ist es ratsam, vor einem Kauf die Preis-Leistungs-Lage vergleichbarer Geräte auf dem Markt zu sondieren.Installation ist nicht verpflichtendWerden bei einem Vertragsabschluss falsche Informationen vermittelt, um die Kaufentscheidungen zu beeinflussen, spricht der Gesetzgeber von einer „unlauteren Geschäftspraktik“. Wer sich mit einer solchen konfrontiert sieht, kann bei der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt eine entsprechende Meldung machen (entweder online über www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661, von Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr).Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 14 Kalender-Tagen möglichDa es sich bei diesen Verkäufen um Haustürgeschäfte handelt, können die Verbraucher innerhalb von 14 Kalender-Tagen ab Erhalt der Ware vom Vertrag zurücktreten (laut Art. 52 des Verbraucherschutzkodex GvD. 206/2005). Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückantwort, in der VZS sind Musterbriefe erhältlich. Das Gerät muss auf Kosten des Verbrauchers dem Unternehmen zurückgeschickt werden, gemäß den Angaben in den allgemeinen Vertragsbedingungen.Die Berater der Verbraucherzentrale Südtirol stehen für weitere Informationen zur Verfügung, unter der Telefonnummer 0471 975597 sowie unter info@verbraucherzentrale.it.stol