Der Mann aus Kampanien wurde im verkürzten Verfahren zu vier Jahren und zwei Monaten Haft sowie 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Für den Zeitraum von fünf Jahren wurde ihm die Ausübung eines öffentlichen Amtes untersagt. <BR /><BR />Auch muss der Mann an die Jugendliche aus Trentino-Südtirol, die sich als Nebenklägerin eingelassen hat, einen Schadenersatzvorschuss in Höhe von 155.000 Euro zahlen und ihre Prozesskosten übernehmen. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. <BR /><BR />Wenn sich Kinder und Jugendliche in sozialen Medien bewegen, chatten oder Nachrichten austauschen, sind sie immer öfter der Gefahr des Cyber-Grooming – der gezielten Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Minderjährigen – ausgesetzt. <BR /><BR />Diese Straftat wurde dem 60-Jährigen vorgeworfen, der jetzt am Trienter Landesgericht für schuldig befunden wurde. Den Ermittlungen zufolge soll sich der Mann auf der Messenger-App Snapchat unter dem Nickname „Fantasy“ angemeldet haben. In seinen Kontakten mit der 13-Jährigen habe er ihr vorgegaukelt, ein Gleichaltriger zu sein. <BR /><BR />Nachdem er ihr Vertrauen gewonnen hatte, soll er ihr zusehends anzügliche Fragen gestellt und sie schließlich dazu bewegt haben, ihm Nacktfotos und -videos zu schicken. Auch habe er ihr eigene intime Bilder sowie pornografische Videos geschickt. Glücklicherweise bemerkten die Eltern des Mädchens schließlich dessen verändertes Verhalten. <BR /><BR />Sie übergaben der Polizei die Kommunikationsgeräte ihrer Tochter. Die Ermittler der Postpolizei erstellten Kopien der Chats zwischen der 13-Jährigen und „Fantasy“ und werteten auch das ausgetauschte Videomaterial aus.<BR /><BR /> Nachdem der Tatverdächtige identifiziert war, wurde bei ihm in Kampanien eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei stellten die Fahnder seinen Computer und sein Handy sicher. Im Speicher der Geräte sollen sich noch Bilder von der 13-Jährigen befunden haben.