Gestern hätten die Geschädigten angehört werden sollen, doch das Verfahren vor Richterin Barbara Knoll musste vertagte werden. Zum einen war der Übersetzer ausgefallen, der dem Vater zur Seite stehen sollte. Zum anderen hat die Verteidigung durchblicken lassen, dass ihr Mandant bereit sei, Schadenersatz zu leisten und sich zu entschuldigen. Zeit für eine finanzielle Einigung mit den Nebenklägern, die von Rechtsanwalt Marco Dall'Aglio vertreten werden, ist bis 24. Juni. <BR /><BR />Der 26-Jährige lebt mit seiner Familie im selben Südtiroler Dorf wie die mutmaßlich Geschädigten. Die Vorwürfe gegen den jungen Mann wiegen schwer. Laut Anklagesatz habe er seit dem Frühjahr 2023 die damals 15-Jährige und ihren 17-Jährigen Bruder gestalkt. Er habe sie zwei bis drei Mal pro Woche auf dem Weg zur Schule und am Heimweg verfolgt, oder sie an verschiedenen Orten zwischen ihrem Zuhause und der Bushaltestelle abgepasst. <BR /><BR />Manchmal sei er sogar mit in den Bus eingestiegen und habe den Bruder beobachtet. Er habe ihm gedroht, seine Schwester zu „entführen“. Ein andermal sei er noch deutlicher geworden: Der Bruder solle besser auf seine Schwester aufpassen, ansonsten: „Wenn ich sie finde, entführte ich sie und nehme sie mit.“ Schließlich soll der 26-Jährige auch gegenüber der 15-Jährigen erklärt haben, dass er sowohl sie als auch ihre jüngere Schwester entführen werde. <BR /><BR />Dem Vater der beiden Jugendlichen habe der Beschuldigte den Finger gezeigt, ihm Schimpfworte nachgerufen und auf dessen Auto gespuckt. Schließlich habe er ihn auch in einer Bar bedroht. Was den 26-Jährigen zu seinem Verhalten bewegt bzw. welche Absichten er gegenüber der 15-Jährigen hegte, ist vorerst unklar und dürfte sich im Laufe des Verfahrens heraus kristallisieren. Die Jugendliche selbst soll sogar die Befürchtung geäußert haben, dass er sie versklaven wolle. Nachdem ihre Familie Anzeige erstattet hatte – wegen Stalking gegenüber den Geschwistern und Bedrohung des Vaters – wurde der 26-Jährige im Sinne der „Codice rosso“-Vorbeugemaßnahmen sofort mit einem Annäherungsverbot belegt.<BR /><BR />Die ganze Situation führte in der Folge zu Spannungen auch zwischen den Angehörigen beider Familien. Eine Schadenersatzleistung könnte sich im Fall einer Verurteilung mildernd auswirken. Da das mutmaßliche Stalking sich aber gegen Minderjährige gerichtet hatte – und somit als erschwerend eingestuft ist – hat dies keine Auswirkungen auf die Fortsetzung des Prozesses. Rechtsanwalt Othmar Walde, der den 26-Jährigen verteidigt, strebt einen Freispruch an, er will belegen, dass sich die Vorfälle nicht so abgespielt hätten wie die Staatsanwaltschaft seinem Mandanten vorwirft.