Laut Anklagesatz habe der 26-jährige Pakistaner im Februar 2023 begonnen, die damals 15-Jährige und ihren 17-jährigen Bruder – auch sie stammen aus einer pakistanischen Familie – zu stalken. Er habe sie zwei- bis dreimal pro Woche auf dem Weg zur Schule und am Heimweg verfolgt oder sie an verschiedenen Orten zwischen ihrem Zuhause und der Bushaltestelle abgepasst. <BR /><BR />Manchmal sei er sogar mit in den Bus eingestiegen und habe den Bruder beobachtet. Er habe ihm gedroht: Der Bruder solle besser auf seine Schwester aufpassen, ansonsten: „Wenn ich sie finde, entführe ich sie und nehme sie mit.“ Der 26-Jährige soll auch gegenüber der 15-Jährigen selbst erklärt haben, dass er sowohl sie als auch ihre jüngere Schwester entführen werde. Die Jugendliche selbst soll die Befürchtung geäußert haben, dass er sie habe dazu bringen wollen, ihn zu heiraten. <BR /><BR />Dem Vater der beiden Jugendlichen habe der Beschuldigte den Finger gezeigt, ihm Schimpfworte nachgerufen und auf dessen Auto gespuckt. Schließlich habe er ihn auch in einer Bar bedroht. Nachdem ihre Familie Anzeige erstattet hatte – wegen Stalking von Minderjährigen und Bedrohung des Vaters – wurde der 26-Jährige im Sinne der „Codice rosso“-Vorbeugemaßnahmen mit Annäherungsverbot belegt. <BR /><BR />Im April begann das Strafverfahren am Landesgericht vor Richterin Barbara Knoll, wurde aber sofort vertagt, da der 26-Jährige angekündigt hatte, Schadenersatz leisten zu wollen. Inzwischen hat er insgesamt 20.000 Euro an die Geschädigten überwiesen. Damit zogen sich diese, die als Nebenkläger von Rechtsanwalt Marco Dall'Aglio vertreten wurden, zurück. <BR /><BR />Das Verfahren geht aber von Amts wegen weiter. Nachdem die Staatsanwaltschaft einige Punkte im Anklagesatz umformuliert hatte, eröffnete sich für den Angeklagten wieder die Frist, innerhalb derer er einen alternativen Verfahrensweg beantragen kann. Wie durchsickerte, soll der 26-Jährige, der von Rechtsanwalt Othmar Walde verteidigt wird, einen Vergleich unter zwei Jahren anstreben. Bis zu diesem Strafmaß können Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden. Sollte es diesbezüglich zu einer Einigung mit der Anklagebehörde kommen, könnte die Richterin den Vergleich möglicherweise schon am nächsten Verhandlungstag, am 9. September, absegnen.