Dem Mann wird vorgeworfen, eine zum Tatzeitpunkt 17-Jährige im Sommer 2023 in seine Wohnung eingeladen und ihr Marihuana angeboten zu haben. Nachdem sie zusammen geraucht hätten, habe der Verdächtige die junge Südtirolerin ins Schlafzimmer gedrängt und ihr – obwohl sie versucht habe, sich zu wehren – sexuelle Gewalt angetan. Als sie in der Folge fluchtartig seine Wohnung verließ, habe er ihr noch je eine Dosis Kokain und Marihuana mitgegeben. Die Jugendliche habe sich der Drogen noch am Heimweg entledigt. <BR /><BR />Noch am selben Tag soll die 17-Jährige zwei Freundinnen ihr Herz ausgeschüttet haben. Tags darauf habe sie sich einer Erwachsenen anvertraut, die sie zuerst zur gynäkologischen Untersuchung ins Spital und dann zur Anzeige bei den Carabinieri begleitet hatte. <BR /><BR />Im geschützten Raum mit Einwegspiegeln bestätigte die inzwischen Volljährige ihre Vorwürfe gegen den 34-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Die Frau ließ sich mit Rechtsanwalt Marco Dall'Aglio als Nebenklägerin ein, sie fordert 50.000 Euro Schadenersatz. <BR /><BR /> Bei der gestrigen Vorverhandlung beantragte der Verteidiger des Beschuldigten ein verkürztes Verfahren, unter der Voraussetzung, dass die junge Frau einer psychiatrischen Begutachtung unterzogen werde. Die Staatsanwaltschaft sprach sich ebenso wie der Vertreter der Nebenklägerin dagegen aus. <BR /><BR />Wie Rechtsanwalt Dall'Aglio argumentierte, sei es vom Gesetz nicht vorgesehen, für eine volljährige geschädigte Person ein psychiatrisches Gutachten zu erstellen. Auch sei die Aussage der Frau im Beweissicherungsverfahren als kohärent, logisch und somit für glaubwürdig befunden worden. <BR /><BR />Richterin Elsa Vesco lehnte den Antrag der Verteidigung schließlich ab. Die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens brauche Zeit und hätte eine Vertagung zur Folge. Das widerspreche dem Zweck eines verkürzten Verfahrens – nämlich, die Prozessdauer zu reduzieren. In der Folge verfügte die Richterin die Einleitung des Hauptverfahrens gegen den 34-Jährigen. <BR /><BR />Er wird sich ab 13. April 2026 vor einem Strafsenat (Vorsitz Richter Walter Pelino) verantworten müssen. Die Anklage lautet auf sexuelle Gewalt an einer Minderjährigen – dafür droht eine Haftstrafe zwischen sechs und zwölf Jahren – sowie die Abgabe von Drogen an eine Minderjährige. <BR /><BR />Der Beschuldigte, der unbescholten ist, befindet sich auf freiem Fuß. Er hat sich bisher nicht zu den schweren Vorwürfen geäußert. Es ist nicht auszuschließen, dass sein Verteidiger den Antrag, die mutmaßliche Geschädigte einem Psycho-Gutachten zu unterziehen, im Hauptverfahren erneut vorbringen wird.