Der Tatverdächtige, der von Rechtsanwältin Verena Menestrina verteidigt wird, könnte sich aber auch für ein verkürztes Verfahren im Rahmen der Vorverhandlung entscheiden oder einen gerichtlichen Vergleich anstreben. <BR /><BR />Wie berichtet, hatten im Sommer 2022 immer wieder Brände rund um Bozen und Eppan gewütet, die Feuerwehren waren im Dauereinsatz. Am 26. August 2022 wurde dann bei einem Brand am Glaninger Weg ein Tatverdächtiger – ein damals 21-jähriger Bozner – gefasst. Nach anfänglichen Sicherungsmaßnahmen kam er wieder frei. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/bozen-brandstifter-auf-frischer-tat-ertappt-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr dazu.</a><h3> Löscharbeiten kosteten rund 100.000 Euro</h3>Die Kosten für die zahlreichen und umfangreichen Löscharbeiten, u.a. mit Löschhubschraubern, sollen sich auf schätzungsweise 100.000 Euro belaufen – eine Summe, die für den Betroffenen, sollte er verurteilt werden, kaum zu stemmen wäre. <BR /><BR />Das Land, das in der Fallakte als geschädigte Partei aufscheint, hat indes einen Vorschlag für eine außergerichtliche Einigung unterbreitet. Die Möglichkeit, sich als Nebenkläger in das Verfahren einzulassen, würde dem Land aber bis zur Vorverhandlung offen stehen. <h3> Mutwillige oder pathologische Brandstiftung?</h3>In einem Beweissicherungsverfahren sollte abgeklärt werden, ob es sich um mutwillige Brandstiftung durch eine zurechnungsfähige Person handelte oder ob der Verdächtige an pathologischer Brandstiftung (Pyromanie) leidet. Diese kann die Impulskontrolle bzw. Willensfähigkeit beeinträchtigen. <BR /><BR />Bei den Expertisen kam es dann zu einer eher seltenen Konstellation: Die Gutachter von Staatsanwaltschaft (die Psychologen Marco Samory und Alessia Ciccolini ) und Verteidigung (der forensische Psychologe Michele Piccolin) waren sich nämlich einig, dass der 21-Jährige psychische Probleme habe, die seine Willensfähigkeit zumindest eingeschränkt haben dürften. <BR /><BR />Die Amtssachverständigen hingegen – der Psychiater Fabio Bonadiman und der Psychologe Giuseppe Sartori – waren zum Schluss gekommen, dass der Tatverdächtige zurechnungsfähig war. Den Anträgen der Parteiengutachter auf ein erweitertes bzw. neues Gutachten hatte der U-Richter damals nicht stattgegeben. <BR /><BR />Es ist aber nicht auszuschließen, dass eine vertiefende Untersuchung des psychischen Zustandes des Verdächtigen im Rahmen der Vorverhandlung erneut beantragt werden könnte. Der 24-Jährige ist jedenfalls nach wie vor in psychologischer Betreuung.