Dem 40-Jährigen war in Bozen bereits der Prozess gemacht worden. Die Staatsanwaltschaft hatte im verkürzten Verfahren sechs Jahre Haft beantragt, der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Walter Pelino verhängte jedoch zwölf Jahre. <BR /><BR />In zweiter Instanz wurde das Urteil bestätigt. Kurz darauf stellte das Kassationsgericht aber in einem ähnlichen Fall klar, dass bei einer Anklage auf sexuelle Gewalt an einem Minderjährigen unter zehn Jahren ein Schwurgericht zuständig ist. In diesem Sinne muss auch der Fall des 40-Jährigen jetzt neu verhandelt werden. Die Anklage führt der Trienter Staatsanwalt Davide Ognibene, da für Ermittlungen im Bereich Pädopornografie im Netz die Postpolizei Trient zuständig ist. <BR /><BR />Dem Angeklagten, der seit zweieinhalb Jahren hinter Gittern sitzt, wird vorgeworfen, seinem Sohn schon im Alter von wenigen Monaten sexuelle Gewalt angetan zu haben. Im April 2023 griffen die Ermittler ein. Sie waren von den US-Behörden, die beim Durchforsten des Internets nach pädopornografischen Videos auf eine belastende Aufnahme gestoßen waren, informiert worden. <BR /><BR />Auf der Aufnahme soll zu sehen gewesen sein, wie an dem Kind sexuelle Handlungen vorgenommen wurden. Bei der Hausdurchsuchung beim Verdächtigen sollen die Ermittler festgestellt haben, dass die Fliesen in der Wohnung jenen entsprachen, die im Hintergrund der Aufnahme zu erkennen waren. Auch Kleidungsstücke sollen den Vater belastet haben. <BR /><BR />Beim gestrigen Verfahrensauftakt vor dem Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) beantragte der Verteidiger des Angeklagten, Giuseppe Pontrelli, ein verkürztes Verfahren – erweitert durch die Anhörung von zwei Zeugen: einen Inspektor der Postpolizei und eine Polizeipsychologin. <BR /><BR />Die Verteidigung hofft, dass deren Aussagen den 40-Jähjrigen zumindest so weit entlasten können, dass eine Senkung des Strafmaßes möglich wird – zusätzlich zur automatischen Reduzierung von einem Drittel, die das verkürzte Verfahren vorsieht. Bei dem Mann sollen zwölf Videos und zwei Fotos gefunden worden seien, er habe nur eines auf sozialen Medien geteilt. Es liege ein minderschwerer Fall vor. Zu klären sei auch, ob bei dem 40-Jährigen, der seine Tat bereue, eine Paraphilie (sexuelle Devianz) vorliegt. Diese könnte – muss aber nicht zwangsläufig – die Zurechnungsfähigkeit beeinflussen.<BR /><BR /> Die beiden Zeugen sind für den 6. März vorgeladen, am 27. März konnte bereits das Urteil fallen. Für sexuelle Gewalt an Minderjährigen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sieht der Gesetzgeber eine Haftstrafe bis zu 24 Jahre vor. Erschwerend wir dem Mann vorgehalten, dass er die Straftat an seinem Sohn begangen habe. Für den zweiten Anklagepunkt – den Besitz, die Verbreitung und die Herstellung von pädopornografischem Material – drohen sechs bis zwölf Jahre Haft und 24.000 Euro bis 240.000 Euro Geldstrafe. Nebenkläger gibt es in dem Verfahren übrigens keine.