Seit 2021 stand ein Mann wegen des Vorwurfs der sexuellen Gewalt an seiner Nichte vor Gericht: Nun wurde er vom Strafsenat am Bozner Landesgericht freigesprochen. Die Minderjährige hatte 2021 mit einer Psychologin über die im Prozess beanstandete Straftat gesprochen und zeigte ihren Onkel wegen der Vorfälle, die sich zehn Jahre zuvor zugetragen haben sollen, an. <h3> Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb Jahre Haft</h3> Im Beweissicherungsverfahren schilderte die junge Frau erneut die Situation und wiederholte ihre Aussagen. Gegen den Verdächtigen wurde schlussendlich ein Hauptverfahren im Sinne von Art. 609 StGB (Sexuelle Gewalt) eingeleitet. Dafür drohen sechs bis zwölf Jahre Haft. Der Beschuldigte, vertreten von den Rechtsanwälten Nicola Nettis, Corrado Faes und Thomas Schnitzer, hatte die Vorwürfe stets bestritten. <BR /><BR /> Der Sachverständige der Anklage, Psychologe Michele Piccolin, wertete die Aussagen der jungen Frau im Prozess als glaubwürdig. Im Hauptverfahren wurden auch Zeugen aus ihrem privaten und schulischen Umfeld angehört. Dabei sollen Unstimmigkeiten zwischen den Aussagen der Nichte im Beweissicherungsverfahren und jenen der Zeugen im Prozess zutage getreten sein. <BR /><BR />Die Verteidigung hatte darüber hinaus argumentiert, dass ihr Mandant und die Geschädigte vor und nach dem Zeitpunkt der beanstandeten Straftat jahrelang unter einem Dach gelebt hatten, und zwar auch mit dem Rest der Familie der Minderjährigen, und es keine Augenzeugen der Vorfälle gebe, noch hätte die Geschädigte mit jemandem darüber gesprochen, ehe es zum Gespräch mit der Psychologin kam. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hatte den Schuldspruch des Onkels und siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. <h3> Staatsanwaltschaft kann Berufung einlegen</h3> Gestern kam das Strafverfahren (vorerst) zum Abschluss: Der Richtersenat (Stefan Tappeiner, Barbara Knoll, Federico Secchi) war von der Schuld des Verdächtigen nicht überzeugt und sprach den Mann frei. Welche Elemente zum Freispruch führten und ob die Bozner Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Berufung einlegen wird, wird sich nach Hinterlegung der Urteilsbegründung zeigen.