Wie berichtet, hatte der Bürgermeister, um mögliche Menschenansammlungen zu vermeiden, im Zuge der Covid-Präventionsmaßnahmen am 3. Juni 2020 das Verbot verlängert, Lebensmittel und Getränke am Wochenende im öffentlichen oder privaten Bereich vor Gastlokalen zu konsumieren.<BR /><BR />Dem Wirt eines Lokales am Bozner Obstplatz war dies besonders sauer aufgestoßen: Auf Facebook erklärte er, man befürchte aufgrund der Verordnung derartige Einbußen, dass das Geld womöglich nicht bis zum Monatsende reiche, wobei man jedoch die Fixspesen weiterhin tragen müsse.<BR /><BR />Stein des Anstoßes war dann aber ein darauf folgender Satz – begleitet von einem Foto von Caramaschis Türklingel –, den der Bürgermeister als eine unverhohlene Drohung interpretierte. Er erstattete Anzeige. Doch schon kurz darauf sprachen und söhnten sich die beiden Beteiligten aus, woraufhin Caramaschi die Anzeige zurückgezogen hat. <BR /><BR />Allerdings: Der Vorwurf der Drohung gegen eine verwaltende Körperschaft (Art. 338 STGB, bis zu 7 Jahre Haft möglich) wird von Amts wegen verfolgt. Deshalb nahm das Verfahren seinen weiteren Gang.<BR /><BR />Am 4. Mai muss Vorverhandlungsrichterin Carla Scheidle entscheiden, ob sie das Hauptverfahren gegen den Ex-Wirt einleitet. Eine Möglichkeit, dieses abzuwenden, wäre, dass die Anklage auf „einfache“ Drohung (Art. 612 StGB) abgeschwächt wird. Da keine entsprechende Anzeige mehr vorliegt, könnte die Richterin das Erlöschen der Straftat erklären. Ansonsten bliebe dem Ex-Wirt auch ein alternativer Verfahrensweg offen, indem er ein Vergleichsangebot unterbreitet.