<h3> Mann war als Assistent bei Frau angestellt </h3>Er habe, damals als Apothekenassistent bei seiner Frau angestellt, einen chinesischen Bekannten gehabt, der ihn dezidiert nach Paxlovid fragte und wissen wollte, „ob er das für ihn besorgen kann“, führte der Mann bei der Verhandlung vor Richterin Andrea Wegscheider und dem Schöffensenat aus. <BR /><BR />Er habe darauf mit „ja sicher“ geantwortet und dieses Medikament schließlich „im System der Apotheke einfach bestellt“, erklärte er. Über die Zeit seien die Mengen immer größer geworden. „Er hat mir auch erklärt, dass er Verwandte in China hat, die derzeit schwer krank sind“, berichtete der Zweitangeklagte.<h3> Strafrechtlicher Schaden: Über 1,8 Millionen Euro </h3>Der dadurch entstandene strafrechtliche Schaden ist jedenfalls laut Anklage beträchtlich: Über 1,8 Millionen Euro, da der Mann innerhalb von zehn Werktagen im Dezember 2022 und Jänner 2023 schließlich 2500 Packungen des Corona-Medikaments bestellt habe, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer sagte. <BR /><BR />Es handelt sich dabei um ein besonderes Medikament, weil es im Eigentum des Bundes stand und Apotheken es nur abgaben, erklärte der öffentliche Ankläger. Eine Verschreibung eines Arztes sei für die Bestellung aber notwendig gewesen, hielt der Staatsanwalt fest.<BR /><BR />Der zweitangeklagte Apothekenassistent habe auf Nachfrage eines chinesischen Bekannten jedenfalls ohne solche ärztlichen Verschreibungen Paxlovid in großen Mengen bestellt, so der öffentliche Ankläger weiter. <BR /><BR />„Ob der Angeklagte den wirklichen Wert des Medikaments wusste, der sich pro Packung auf 731 Euro beläuft, ist unklar“, fügte er hinzu. Er sei aber wohl davon auszugehen, dass er von einem Wert einer Packungen rund 400 Euro ausging und dadurch immer noch einen Schaden von rund einer Millionen Euro in Kauf nahm, betonte er. <BR /><BR />„Da er dem chinesischen Bekannten Geld für den Verkauf verrechnet hat, ist außerdem von einer Bereicherung auszugehen“, strich der Staatsanwalt heraus.<h3> „Geld hat er, weil er spielsüchtig war, einfach verspielt“ </h3>Der Verteidiger des Zweitangeklagten ging dabei von einer Summe von 30.000 bis 40.000 Euro aus, die der Mann in die eigene Tasche wirtschaftete. „Das Geld hat er, da er damals spielsüchtig war, einfach verspielt“, führte dieser aus. Sein Mandant fühle sich in dieser Sache jedenfalls „teilweise schuldig“, da er aus seiner Sicht „die Apotheke geschädigt hat“. <BR />„Er wusste allerdings nichts vom wahren Wert der Medikamente und damit vom Millionenschaden, den er durch sein Vorgehen verursacht hat“, betonte der Verteidiger.<BR /><BR />Wie viele Packungen der Mann genau nach Fernost verkauft hat, blieb zunächst auch bei der Verhandlung unklar. Offenbar wurden aber 450 Packungen retourniert, nachdem der Medikamentenlieferant Anfang 2023 angesichts des bundesweiten Fehlbestandes und der ungewöhnlich hohen Liefermenge bei der Innsbrucker Apotheke nachgefragt hatte.<h3> Frau weist Vorwürfe von sich </h3>Die Einvernahme der Erstangeklagten Apothekenbesitzerin, die ihren Mann nach dem Vorfall kündigte, ist für den Lauf des Vormittags anberaumt. Im Fall einer Verurteilung drohen den beiden Haftstrafen zwischen einem und 10 Jahren. Auch der Verlust der Apotheke steht im Raum. Die Frau hatte den Vorwurf der Beitragstäterschaft bisher gänzlich von sich gewiesen.