<BR />Der Vorfall soll sich im Frühjahr 2025 zugetragen haben. Der 51-jährige Familienvater soll sich dem 19-Jährigen in einem Ruheraum des Kulturzentrums genähert haben. Laut Anklagesatz habe der Mann den 19-Jährigen auf die Wange geküsst, dessen Hand auf seinen Intimbereich gelegt und dort festgehalten. Auch habe er ihm unsittliche Angebote gemacht. Abgelassen habe der Angeklagte von dem 19-Jährigen erst, als eine weitere Person den Raum betrat.<BR /><BR />Aufgrund der Anzeige des 19-Jährigen erhob die Staatsanwaltschaft gegen den 51-Jährigen Anklage wegen sexueller Gewalt. Ein Beweissicherungsverfahren, in dem der junge Mann im geschützten Raum angehört werden sollte, wurde anberaumt. <h3> Vergleich ist geplatzt</h3>In der Zwischenzeit hatte der Verteidiger des Angeklagten, Marco Dall'Aglio, aber ein Vergleichsangebot über eineinhalb Jahre bedingte Haft vorgelegt. Er führte vor U-Richterin Elsa Vesco ins Feld, dass es sich um einen minderschweren Fall handle: Es habe keine Form von körperlicher Gewalt oder verbalen Drohungen seitens des Angeklagten gegeben. <BR /><BR />Auch habe dieser möglicherweise die Reaktionen des 19-Jährigen missverstanden. Sein Mandant wolle dem 19-Jährigen jedenfalls vorab 2500 Euro überreichen – als greifbares Zeichen der Reue und für den erlittenen Schaden. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hatte sich mit dem Vergleich einverstanden erklärt, doch die U-Richterin erachtete ihn offenbar nicht als angemessen, sie segnete ihn nicht ab. In der Folge erklärte die Richterin ihre Unvereinbarkeit bei der Fortführung des Verfahrens, auch das Beweissicherungsverfahren liegt vorerst auf Eis. Die Fallakte geht nun an Landesgerichtspräsidentin Francesca Bortolotti. Sie wird einen anderen U-Richter damit betrauen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verteidigung auch diesem ein Vergleichsangebot unterbreiten könnte.