Im Sommer 2023 erlitt eine Frau, die in der Umkleidekabine eines Südtiroler Schwimmbades gerade aus ihren Kleidern geschlüpft war, einen gehörigen Schrecken. <BR /><BR />Als sie zu Boden schaute, entdeckte sie eine Männerhand, die sich einfach unter der Aussparung zur Nebenkabine bis in ihre Kabine durchgeschoben hatte. Und diese Hand hielt ein Handy fest. <BR /><BR />Die Frau schrie auf. Solchermaßen ertappt, zog der Unbekannte die Hand schnell zurück und flüchtete aus der Nebenkabine. Weit kam er allerdings nicht: Ein Bademeister hatte den Aufschrei des weiblichen Badegastes gehört. <BR /><BR />Er kam gerade rechtzeitig, um den Mann – einen 30-Jährigen – noch am Ausgang der Umkleideräume abzufangen. Von der Frau über das Vorgefallene ins Bild gesetzt, ließ sich der Bademeister das Handy übergeben und fand sofort die Aufnahme, die belegte, dass der Mann die unbekleidete Frau in der Kabine effektiv gefilmt hatte. Mehr noch: Das Video belastete den 30-Jährigen selbst.<BR /><BR /> Beim Versuch, zu kontrollieren, ob die Aufnahme auch wirklich gestartet war, hatte der Mann das Handy sogar einmal in seine Kabine zurückgeholt, wodurch auf dem Video auch sein eigenes Gesicht ganz deutlich zu erkennen war. <BR /><BR />Der Bademeister alarmierte sofort die Carabinieri, die den 30-Jährigen auf freiem Fuß anzeigten. Auch wurde seine Wohnung durchsucht, doch er hatte keine weiteren derartigen Filmchen in seinem Besitz. Kontrolliert wurde zur Sicherheit auch, ob der Verdächtige möglicherweise Zeit gehabt haben könnte, den Film ins Internet zu stellen. <BR /><BR />Dies war aber – glücklicherweise für die Frau – nicht geschehen. Sie erstattete Anzeige, die Bozner Staatsanwaltschaft erhob gegen den 30-Jährigen Anklage wegen Nötigung. Im Sinne von Art. 610 StGB drohen dafür bis zu vier Jahre Haft. <BR /><BR />So weit kam es in diesem Fall letztendlich aber nicht. Im Rahmen der Erstverhandlung zum Hauptverfahren hat der 30-Jährige sich nun bereit erklärt, dem Opfer 2000 Euro Schadenersatz zu leisten.<BR /><BR /> Daraufhin hat die Frau ihre Anzeige gegen ihn zurückgezogen, und der Richter erklärte die Straftat für erloschen. Das Strafregister des Mannes blieb damit sauber.<BR /><BR />Er war übrigens nicht die einzige Person, die im Jahr 2023 als mutmaßlicher Umkleidekabinen-Spanner ins Visier der Justiz geraten war. Zwei weitere Männer wurden angezeigt. <BR /><BR />Beiden wurde zur Last gelegt, unabhängig voneinander in verschiedenen Schwimmbädern versucht zu haben, Frauen in einer Umkleidekabine mit dem Handy zu filmen.<BR /><BR /> Da es aber in beiden Fällen beim reinen Versuch geblieben war, stellten die für die jeweiligen Fälle zuständigen Richter am Bozner Landesgericht die Verfahren wegen besonderer Geringfügigkeit der Tat ein. Im Strafregister der Männer scheinen die Vorhaltungen bzw. deren Archivierung aber trotzdem auf.