Sie soll den Mann in einem Gastlokal kennengelernt und sich mit ihm angefreundet haben. In der Folge soll sie ihm zu verstehen gegeben haben, dass sie mit ihm zusammenleben möchte. Nach einer gewissen Zeit vertraute er der Frau so sehr, dass er ihrem Wunsch entsprach, das Bankkonto, auf das seine Rente floss, auch auf ihren Namen einzutragen. Damit hatte sie die Möglichkeit, das Konto mitzuverwalten und auch mit der Bankomatkarte Geld zu beheben – und laut Anklagesatz soll sie reichlich davon Gebrauch gemacht haben. <BR /><BR /><b>Der Mann verlor auch seine Wohnung</b><BR /><BR />Im Zeitraum von Oktober 2013 bis April 2020 soll die Frau insgesamt rund 76.000 Euro vom gemeinsamen Konto behoben haben. Es dauerte allerdings eine Weile, bis der Rentner bemerkte, was vor sich ging. Schließlich musste er feststellen, dass die Miete für seine Wohnbauinstituts-Wohnung nicht mehr entrichtet wurde. Doch es war bereits zu spät: Die Wohnung wurde ihm wegen Zahlungsverzug aufgekündigt, und er hatte plötzlich kein Dach mehr über dem Kopf. <BR /><BR /> Ein Bekannter, der auf einem Hof lebt, half dem 80-Jährigen und ließ ihn bei sich wohnen. Trotz seiner misslichen Lage traute sich der Rentner aber immer noch nicht, etwas zu unternehmen. <BR /><BR /><b>Aufmerksame Verwandte erstattet Anzeige</b><BR /><BR />Eine Verwandte war es schließlich, die die Ermittlung gegen die 50-Jährige ins Rollen brachte. Als sie erfuhr, wohin die Pension geflossen war, sorgte sie dafür, dass das alte Bankkonto sofort aufgelöst wurde, um es dem Zugriff der Frau zu entziehen, und überzeugte den 80-Jährigen, ein neues Pensionskonto zu eröffnen. Zugleich erstattete die Verwandte Anzeige gegen die Südamerikanerin. <BR /><BR />Im Rahmen der Vorverhandlung entschied sich die 50-Jährige, kein Vergleichsangebot vorzulegen. Richterin Carla Scheidle stufte die Indizienlast als ausreichend ein, um gegen die Frau die Einleitung des Hauptverfahrens zu verfügen. <BR /><BR />Gestern wurde es von Richterin Julia Dorfmann auf den 22. November vertagt, dann werden die ersten Zeugen angehört. Der geschädigte Rentner hat sich mit Rechtsanwalt Marco Ferretti als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen. Der Angeklagten droht im Sinne von Art. 646 StGB (Unterschlagung) eine Haftstrafe zwischen 2 und 5 Jahren sowie eine Geldstrafe von 1000 bis 3000 Euro.