Den beiden Männern im Alter von 38 und 41 Jahren wird Raubversuch und Körperverletzung zur Last gelegt – erschwert durch die Tatsache, dass die Straftaten gegen eine Frau in anderen Umständen und vor den Augen von Minderjährigen begangen worden seien. Ebenfalls erschwerend wird von der Staatsanwaltschaft gewertet, dass die Tat gemeinschaftlich ausgeführt worden sei, und dass die Männer nicht unbescholten sind.<BR /><BR />Zu dem besorgniserregenden Vorfall war es heuer am Nachmittag des 22. Februar gekommen. Die Frau ging mit ihren drei Kindern auf den Bozner Talferwiesen spazieren. Laut Anklage sollen sich ihr die beiden Männer, die sie kannten, genähert haben. Der 38-Jährige habe versucht, ihr das Handy aus der Hand zu reißen. Zugleich habe er sie gegen den rechten Oberschenkel getreten. Der 41-Jähreige habe der Frau einen Fausthieb ins Gesicht versetzt, worauf diese kurzzeitig das Bewusstsein verloren habe. Auch vor Gewalt gegen die drei Kinder, die versucht hätten, ihrer Mutter zu helfen, sollen die Männer nicht Halt gemacht haben: Sie hätten die Kinder an den Haaren gezogen und ins Gesicht geschlagen.<BR /><BR />Glücklicherweise war eine Polizeistreife ganz in der Nähe. Die Beamten griffen sofort ein, verhafteten die Verdächtigen auf frischer Tat und veranlassten, dass die Frau und ihre Kinder ins Spital gebracht wurden. Eines der Kinder hatte Verletzungen erlitten, für die die Ärzte eine Heilungsdauer von sieben Tagen angaben, beim zweite Kind betrug sie zwei Tage. Die Heilungsdauer der Verletzungen der Mutter wurde mit drei Tagen angegeben. <BR /><BR />Für den 38-Jährigen und den 41-Jährigen wurde ein Schnellverfahren anberaumt. Der Richter verfügte, dass beide wegen potenzieller Tatwiederholungsgefahr hinter Gittern in U-Haft bleiben müssen. Ein Mann sitzt nach wie vor in Trient im Gefängnis, der andere in Bozen. Gestern beantragte die Verteidigung ein verkürztes Verfahren, in dessen Rahmen die Geschädigte angehört werden sollte, doch sie erschien nicht. Der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) vertagte das Verfahren auf Ende April. Die beiden Männer hoffen übrigens auf einen Freispruch: Ihrer Version zufolge hätten sie die ihnen bekannte Frau keinesfalls berauben, sondern ihr nur das Handy wegnehmen wollen, um zu verhindern, weil diese sie damit ungefragt gefilmt habe.