Die dem Mann angelasteten Vorfälle liegen bereits einige Jahre zurück. Die Tochter war damals noch nicht volljährig. Angefangen habe es, als sie ihren Vater gefragt habe, ob sie mit Freunden ausgehen dürfte. Der Vater habe dies gestattet, aber von ihr im Gegenzug einen „Gefallen“ verlangt: Sie solle sich ausziehen und dann nackt putzen, wobei er ihr zusehen wollte. <BR /><BR />Die Jugendliche soll die Bedingung akzeptiert und getan haben, was ihr Vater verlangt habe. Der Mann soll dabei auch Hand an sich gelegt haben. Auch wird dem Mann zur Last gelegt, die Tochter bei anderen Gelegenheiten unsittlich berührt zu haben. Die Mutter soll von all dem nichts bemerkt haben. Schließlich erstattete die Jugendliche selbst Anzeige. <BR /><BR />Nach der Volljährigkeit verbesserte sich das Verhältnis zwischen Vater und Tochter wieder, die junge Frau soll erwogen haben, ihre Anzeige zurückzuziehen. Doch die Ermittlungen liefen von Amts wegen weiter, und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen sexueller Gewalt an einer Minderjährigen. <BR /><BR />Am gestrigen Montag hätte am Bozner Landesgericht vor dem Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) das Hauptverfahren beginnen sollen. Da der Vater aber verhindert war, musste es auf den 26. April vertagt werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die Verteidigung bei der Gelegenheit ein erweitertes verkürztes Verfahren mit Anhörung der Tochter beantragen könnte. Dabei sollte geklärt werden, wie das Verhältnis zwischen Vater und Tochter heute ist, und ob die junge Frau durch die Handlungen ihres Vaters einen Schaden davongetragen hat.