<a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Klageregister/Klagen/202008/KlagRE_8_2020_node.html" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Das Register</a> wird zwar noch einige Zeit offen bleiben, dennoch raten wir allen Interessierten, sich zeitnah einzutragen.<BR /><BR />In einem Infoschreiben wurden die wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengefasst. So fragen zum Beispiel zahlreiche Betroffene, ob man teilnehmen kann, wenn man das Auto gar nicht mehr besitzt? Und wie läuft es, wenn man das Auto zweiter Hand gekauft hat?<BR /><BR />Ins Klageregister eintragen kann sich grundsätzlich jeder, der ein Auto mit dem Motor EA189 gekauft hat und zum Kaufzeitpunkt in Italien ansässig war.<BR /><BR />„Viele Betroffene blieben im Zuge der Vergleichsverhandlungen der ersten Klage aufgrund der Tatsache, dass sie beim Autokauf nicht in Deutschland ansässig waren, außen vor. Wir hoffen nun, dass auch sie nun durch unsere Klage den für den entstandenen Schaden zustehenden Ersatz erhalten können“, kommentiert VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.<BR /><BR />„Warum soll in der EU ein deutscher Verbraucher besser behandelt werden als ein italienischer, wenn der Dieselskandal doch alle gleich trifft?“, fragt Rechtsanwalt Rodolfo Dolce aus Frankfurt/M, der die Verbraucherzentrale vor dem Oberlandesgericht Braunschweig vertritt.<BR />