Beim Immobilienkauf fallen Steuern an, deren Ausmaß und Höhe abhängig von der Zweckbestimmung der Immobilie und des verkaufenden Subjektes sind. Wer eine “Erstwohnung” erwirbt, profitiert laut VZS von steuerlichen Vergünstigungen und zahlt so weniger Steuern als im Falle einer ordentlichen Besteuerung."Die größte Steuerersparnis erzielt man beim Kauf einer Erstwohnung von einem privaten Verkäufer", sind sich die Experten sicher. Die Neuerungen im Detail: Kauf von Privatperson Im Falle einer Erstwohnung:Registersteuer von 2% (bis zum 31.12.2013: 3%), aber mind. 1.000 EuroHypothekarsteuer fix in Höhe von 50 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Katastersteuer fix in Höhe von 50 € (bis zum 31.12.2013: 168 €) Im Falle einer Nicht-Erstwohnung, auch Luxuswohnungen:Registersteuer von 9% (bis zum 31.12.2013: 7%)Hypothekarsteuer fix in Höhe von 50 € (bis zum 31.12.2013: 2%)Katastersteuer fix in Höhe von 50 € (bis zum 31.12.2013: 1%) Kauf von Bauunternehmen (oder im Bereich Sanierungen) innerhalb von 5 Jahren ab Beendigung der Arbeiten im Falle einer Erstwohnung: Mwst. 4%Registersteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Hypothekarsteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Katastersteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €) im Falle einer Nicht-Erstwohnung:Mwst. 10%Registersteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Hypothekarsteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Katastersteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €) im Falle einer LuxuswohnungMwst. 22%Registersteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Hypothekarsteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Katastersteuer 200 € (bis zum 31.12.2013: 168 €) Kauf von Nicht-Bauunternehmen, welches nicht Renovierungs-, Sanierungs-, oder Umbauarbeiten ausgeführt hat oder Erwerb von Bauunternehmen (oder im Bereich Sanierungen) nach 5 Jahren nach Beendigung der Arbeitenim Falle einer Erstwohnung:Mwst: freiRegistersteuer 2% (bis zum 31.12.2013: 3%)Hypothekarsteuer 50 € (bis zum 31.12.2013: 168 €)Katastersteuer 50 € (bis zum 31.12.2013: 168 €) im Falle einer Nicht-Erstwohnung, auch Luxuswohnungen:Mwst: freiRegistersteuer von 9% (bis zum 31.12.2013: 7%)Hypothekarsteuer 50 € (bis zum 31.12.2013: 2%)Katastersteuer 50 € (bis zum 31.12.2013: 1%) Hinweis: "Der Käufer kann vom Notar verlangen, dass als Steuergrundlage für die Anwendung der Registersteuer der Katasterwert der Immobilie verwendet wird und nicht der Betrag aus dem Kaufvertrag", erklärt die VZS.