Die Kernpunkte der sogenannten Wachstumsverordnung seien zum einen die Erhöhung des Steuerabzuges für Wiedergewinnungsarbeiten, zum anderen die Verlängerung des Steuerabzugs für energetische Sanierungsmaßnahmen, so die VZS in einer Presseaussendung.Erhöhung des Steuerabzugs für Wiedergewinnungsarbeiten: Von 36 auf 50 ProzentSpesen für Wiedergewinnungsarbeiten könnten demnach ab 26. Juni 2012 bis zum 30. Juni 2013 im Ausmaß von 50 Prozent von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Bis dato seien es nur 36 Prozent gewesen.Außerdem sei der Maximalbetrag der Spesen von 48.000 Euro auf 96.000 Euro pro Baumaßnahme und Baueinheit angehoben worden.Die Regelung betreffe wahrscheinlich all jene, die die Wiedergewinnungsarbeiten nach 26. Juni 2012 bezahlt haben, schreibt die VZS.Verlängerung des Steuerabzugs für energetische GebäudesanierungenBis 31. Dezember 2012 könnten weiterhin 55 Prozent von der Steuer für energetische Gebäudesanierungen abgezogen werden.Von 1. Jänner 2013 bis einschließlich 30. Juni 2013 werde der Absetzbetrag auf 50 Prozent zurückgestuft.Weitere Informationen sind direkt bei der VZS oder im Internet unter wwww.verbraucherzentrale.it erhältlich.stol