Montag, 22. März 2010

VZS: „Ungerechtfertigt kassierte Strafen zurückzahlen”

Der Kassationsgerichtshof hat jüngst zwei wichtige Urteile im Zusammenhang mit fixen Radarstationen zur Geschwindigkeitskontrolle erlassen. Nun fordert die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in einem Offenen Brief an alle Bürgermeister von Gemeinen mit fixen Radarstationen zur Geschwindigkeitskontrolle die Rückzahlung von ungerechtfertigt kassierten Strafen und kündigt rechtliche Schritte an, falls die Gemeinden das Gerichtsurteil nicht einhalten würden.









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