Bei der Unterzeichnung von Konsumkreditverträgen in Geschäften, Einkaufszentren oder bei Vertragshändlern sei Vorsicht geboten.„Wer seine Weihnachtseinkäufe über einen Kredit finanziert, soll gut aufpassen, dass nicht auch jener Teil des Vertrags unterzeichnet wird, mit dem der Kunde ‚die Gewährung eines Revolving-Kredits auf unbeschränkte Zeit‘ verlangt. Dieser wird meist über eine eigens ausgestellte Revolving-Kreditkarte ausgeschüttet“, so die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) in einer Presseaussendung.Die Revolving-Kreditkarten zählten, so die VZS, zu den teuersten Kreditinstrumenten überhaupt, sie seien intransparent, schwer vergleichbar und man riskiere, „ewig“ denselben Kredit abzubezahlen, da man monatlich nur sehr kleine Beträge abbezahle, die die Schuld nur nach sehr langer Zeit tilgen.Ein „gutes Geschäft“ seien diese nur für die Finanzierungsgesellschaften, so die VZS.180.000 Euro Strafe für Compass SpaDie VZS hatte bereits vor einiger Zeit der Antitrust-Behörde die mangelnde Transparenz vieler Konsumkreditverträge gemeldet: Wichtige Klauseln seien fast unlesbar klein abgebildet worden.Nun habe die Antitrust-Behörde aufgrund einer unfairen Handelspraxis die Firma Compass Spa mit einer Verwaltungsstrafe von 180.000 Euro belegt.„Compass, Linea und Equilon haben Finanzierungsverträge abgeschlossen, ohne die Verbraucher in angemessener Weise darüber zu informieren, dass die Unterzeichnung des Vertrages zugleich einen Antrag auf Gewährung eines zeitlich unbegrenzten Revolvingkredits, nutzbar auch mittels Kreditkarte darstellte“, so die VZS.Rücktrittsrecht hält 14 Tage anDie VZS rät daher allen Verbrauchern, bei der Unterzeichnung von Konsumkrediten gut aufzupassen, und keine Klauseln zu unterzeichnen, die es den Finanzierungsgesellschaften erlauben, Revolving-Kreditkarten auszustellen.Zudem erinnert die VZS daran, dass die Verbraucher die Möglichkeit haben, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss vom Kreditvertrag zurückzutreten.