Doch keine Sorge, laut dem Jagdverbands-Geschäftsführer Benedikt Terzer gibt es einige Möglichkeiten, was man mit den heiklen Erbstücken machen kann.<BR /><BR />Wenn Angehörige sterben, hinterlassen sie meist Bilder, Wertgegenstände und viele Erinnerungen. Doch jedes Jahr sind auch etliche Waffen unter den Hinterlassenschaften. Diese können ganz legal den Besitzer wechseln, wenn man einige einfache Regeln beachtet. Um eine geerbte Waffe legal besitzen zu können, kann man laut dem Geschäftsführer des Jagdverbandes Benedikt Terzer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. „Um diese Bescheinigung zu erhalten, muss man unbescholten sein und die vorgesehenen geistigen und körperlichen Voraussetzungen erfüllen“, erklärt er.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1239750_image" /></div> <BR /><BR />Dazu benötigt man ein ärztliches Zeugnis vom Hausarzt sowie vom Amtsarzt. Damit kann über die Ordnungskräfte der Antrag für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gestellt werden. Aber Achtung! Mit der Bescheinigung darf man nur die Waffe alleine besitzen, keine Munition. Zudem darf sie nicht aus dem Haus gebracht werden, sondern muss an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.<BR /><BR />Auch dafür sind die Vorgaben streng: „Am sichersten ist die Aufbewahrung in einem Waffenschrank“, weiß Terzer. Das sei zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, werde jedoch grundsätzlich empfohlen. Egal, ob die Waffen nun in einem Schrank oder einem separaten Raum aufbewahrt werden, der Schrank bzw. Raum muss stets versperrt sein, und der Schlüssel darf sich keinesfalls im Schloss befinden. <h3> <h3> „Ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen haben“ </h3></h3>Kontrolliert wird das stichprobenartig durch die Ordnungskräfte. Sie kommen in der Regel ohne Vorankündigung. „Ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen haben. Unter anderem werden der Waffenschein und die Waffe sofort entzogen“, erklärt er.<BR /><BR />Die Auflagen sind aus guten Gründen so streng. „Das dient dem Schutz anderer, aber auch der eigenen Person. Zum einen sollen beispielsweise Kinder keinen Zugriff darauf haben. Aber auch im Fall eines Einbruchs wäre es sehr gefährlich, wenn ein Einbrecher sich die Waffen aneignet“, so Terzer. Generell gelte eine Sorgfaltspflicht. „Jeder Waffenbesitzer sollte sich der Verantwortung, die damit einhergeht, bewusst sein“, sagt er. <BR /><BR />Doch als Erbe muss man die Waffen nicht zwingend behalten. Man kann entweder darauf verzichten oder sie verkaufen. „Dazu kann man die Waffen temporär an eine Person mit Waffenschein in Obhut geben, bis man einen Käufer dafür gefunden hat“, sagt der Experte. Wichtig ist aber, dass die Hinterbliebenen den Erhalt der Waffen bei den Ordnungskräften, sprich Carabinieri oder Polizeikommissariat, melden. Passiert das nicht, drohen rechtliche Konsequenzen und schlimmstenfalls eine Anzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz.