Das Gericht hat damit den Rekurs des Rechtsanwalts Fabrizio Cavallar angenommen, einem Mitbewerber von Volgger.Cavallar bekommt rechtCavallar, der von Rechtsanwalt Igor Janes vertreten wird, hatte bereits im Dezember 2009 die Annullierung der Wahl Volggers vom Verwaltungsgericht erreicht. Im November 2010 erfolgte dann die neuerliche Wahl von Volgger durch den Landtag, diesmal nach einem neuen Landesgesetz. Dagegen klagte Cavallar erneut – und bekam nun Recht. Verwaltungsgericht annulliert WahlDie Klagegründe von Rechtsanwalt Cavallar: Es gebe keine ausreichende Begründung für die Wahl von Burgi Volgger. Weiters hätten die Abgeordneten Elena Artioli und Mauro Minniti an der Landtagsanhörung der Kandidaten nicht teilgenommen, danach aber für Volgger gestimmt – und ihr damit die Mehrheit gesichert.Laut dem Verwaltungsgericht, das nun die Wahl annulliert hat, sei das Prinzip der Transparenz verletzt worden: Der Landtag habe bei der Auswahl von Volgger im November 2010 die Wahl wie einen „politischen Akt“ vorgenommen, es habe keine Begründung für die Wahl Volggers gegeben. Außerdem sei das künftige Programm der einzelnen Kandidaten nicht bewertet worden. Es finde sich „nicht eine Spur von solchen Bewertungen“. Auch gehe nicht hervor, ob und wer unter den Anwärtern überhaupt ein Arbeitsprojekt vorgewiesen habe.Am Donnerstagnachmittag wurde bekannt: Der Landtag wird beim Staatsrat Berufung gegen das Urteil einlegen. Volgger: „Es geht um die Form und ums Prozedere“„Ich habe das Urteil schon mit einer gewissen Verwunderung zur Kenntnis genommen“, meint Burgi Volgger am Donnerstag in einer ersten Stellungnahme gegenüber Südtirol Online. „Es greift aber nicht in mein Alltagsleben ein. Es ändert sich nichts Substanzielles.“Wichtig sei es ihr, zu betonen, dass sie in diesen Rechtsstreit nicht persönlich verwickelt sei. „Die Parteien in diesem Verwaltungsrekurs sind auf der einen Seite der Rechtsanwalt Cavallar und auf der anderen Seite der Landtag. Ich bin nicht Partei.“Es gehe also weniger um sie, sondern um die Art und Weise der Volksanwaltswahl und eigentlich um das Volksanwaltsgesetz. „Es geht um die Form und ums Prozedere“, unterstrich Volgger.Den Vorwurf, bei der Wahl durch den Landtag habe die Begründung gefehlt, kann Volgger nicht nachvollziehen. „Eine geheime Wahl kann kein Landtagsabgeordneter begründen“, erklärt sie. Das Gesetz sehe nämlich eine solche vor.„Als Präsidentin des Europäischen Ombudsman-Instituts kann ich sagen, dass in allen Ländern Europas der Volksanwalt eine Vertrauensperson des Parlaments ist. Er wird in geheimer Wahl von den Parlamentariern gewählt. In den meisten Ländern ist eine absolute Mehrheit vorgesehen, in Südtirol sogar eine Zwei-Drittel-Mehrheit.“Wenn die Volksanwaltswahl ein Verwaltungsakt sein solle, müsste man das Prozedere ändern, so Volgger. „Eine Wettbewerbskommission müsste eingerichtet werden, es bräuchte schriftliche und mündliche Prüfungen.“ Es gehe hier um eine grundsätzliche Entscheidung.Sie werde jedenfalls weiterarbeiten, wie bisher, das sei ihre Pflicht, unterstreicht Volgger: „Ich bin solange im Amt bis zur Ernennung eines nächsten Volksanwaltes oder einer Volksanwältin. Das ist ausdrücklich so vorgesehen.“Barbara Raich